• 24.04.2023
  • Praxis
Serie Rechtsfrage

Whatsapp-Gruppe – Ein Datenschutzproblem?

Wie ist die rechtliche Lage, wenn man Whatsapp im Beruf nutzt und mit welchen Konsequenzen ist im schlimmsten Fall zu rechnen?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 5/2023

Seite 37

Frage: Ich chatte regelmäßig mit Kollegen in einer Whatsapp-Gruppe. Manche posten Fotos, auf denen Bewohner zu sehen sind, und berichten unbekümmert aus dem Berufsalltag. Ich fühle mich oft unwohl dabei. Wie ist die rechtliche Lage und mit welchen Konsequenzen muss ich im schlimmsten Fall rechnen?Datenschutz ist ein sehr wichtiges Thema, über das alle Pflegefachpersonen Bescheid wissen sollten. Grundsätzlich gilt: Es dürfen keine Daten der Bewohnerinnen und Bewohner preisgegeben werden, sofern nicht deren Einwilligung – und die des Arbeit­gebers – vorliegt. Natürlich können Beschäftigte auf Whatsapp und in Social Media schreiben, wenn sie im Berufsalltag etwas Positives erlebt haben – aber

Sie wollen den Artikel vollständig lesen und sind schon Abonnentin bzw. Abonnent? 

Einloggen und weiterlesen

 

Sie sind noch keine Abonnentin bzw. kein Abonnent?

Jetzt Abo abschließen und unbegrenzt Die Schwester | Der Pfleger und BibliomedPflege nutzen

*

Autor

Weitere Artikel dieser Ausgabe

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN