Mit der Beauftragung der Erprobungsphase ist die schrittweise Einführung der PPR 2.0 gestartet. Unser Autor beschreibt und kommentiert den ambitionierten Zeitplan. Wird dieser eingehalten, kann das Personalbemessungsinstrument zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und – hoffentlich schnell – zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern führen.
Am 1. Januar 2023 trat das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz in Kraft, das unter anderem die Einführung eines Systems der Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser auf der Grundlage der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) vorsieht. Geplant ist eine schrittweise Einführung (Abb. 1). Wird der Zeitplan eingehalten, kann die PPR 2.0 zum 1. Januar 2024 in Kraft treten [1].
Erprobungsphase gestartet
Die erste Stufe zur Einführung der PPR 2.0 besteht in der Beauftragung der „Erstellung eines Gutachtens zur Erprobung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) und der Kinder-Pflegepersonalregelung 2.0 (Kinder-PPR 2.0)“ an eine wissenschaftliche Einrichtung oder sachverständige Person. Eine entsprechende Ausschreibung durch das BMG ist Ende Januar 2023 erfolgt [2]. Eigentlich sollte die Beauftragung laut Zeitplan zum 31. Januar 2023 erfolgt sein, doch schon hier kam es zu einer erheblichen Verzögerung: Erst am 14. März 2023 wurde die Beauftragung an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Unterauftragnehmer ist das Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaften der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das die Erprobungsphase pflegewissenschaftlich unterstützt und 2020 bereits für den Pretest der PPR 2.0 verantwortlich war [3].
Laut Ausschreibung soll der Auftragnehmer im Rahmen der Erprobungsphase vor allem drei Aspekte bearbeiten:
- Sind die Konzepte der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 praktikabel oder besteht Verbesserungsbedarf?
- Welchen Schulungs- und Dokumentationsaufwand bringt die Einführung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 mit sich?
- Wie sind die derzeitigen Erfüllungsgrade der Soll-Besetzung nach der PPR 2.0 und Kinder-PRR 2.0?
Für die Erhebung der Daten soll eine repräsentative Auswahl an Krankenhäusern einbezogen werden. Zur Herstellung der Repräsentativität sind dabei die Merkmale Trägerschaft, Versorgungsstufe und regionale Verteilung zu berücksichtigen. Außerdem sollen Häuser mit und ohne Erfahrung in der Anwendung der PPR 2.0 einbezogen werden. Krankenhäuser können auch freiwillig an der Erprobung teilnehmen (bis zu maximal 20 Prozent der Gesamtstichprobe) [4].
Die teilnehmenden Krankenhäuser müssen sowohl die Ist-Daten der Personalbesetzung (entsprechend der tatsächlich anwesenden Pflegefachpersonen laut Dienstplan) als auch die Soll-Daten des Pflegebedarfs (also die kumulierten PPR-2.0-Minuten) erfassen und melden. Auf diese Weise ergibt sich ein beabsichtigter Ist-Soll-Abgleich. Dieser Abgleich muss täglich über einen Erprobungszeitraum von drei Monaten erfolgen. Zusätzlich soll eine Erfassung der Qualifikationen des eingesetzten Pflegepersonals erfolgen. Aus diesen Daten können aktuelle Erfüllungsgrade der Kliniken abgeleitet werden.
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