• 25.04.2024
  • Management
Serie Rechtsfrage

Erreichbarkeit im „Frei“: Was gilt?

Müssen Angestellte in ihrer Freizeit auf Anrufe auf dem Handy oder Anfragen in einer Whatsapp-Gruppe reagieren? 

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 5/2024

Seite 61

Frage: Regelmäßig fällt auf unserer Station Personal aus. Anrufe auf dem Handy oder Anfragen in unserer Whatsapp-Gruppe, ob Dienste übernommen werden können – auch kurzfristig –, sind daher an der Tagesordnung. Muss ich darauf in meiner Freizeit reagieren? 

Das kommt auf Ihre tariflichen, betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen an. Um Arbeitnehmer in verschiedenen Schichten ein­zuteilen und damit die Dienste auf jeder Station abzudecken, übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht…

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