Frage: Laut unserer Juristin besteht ein Anspruch auf die korrekte Berufsbezeichnung gemäß der Berufsurkunde. Der Arbeitgeber kann nicht per Direktionsrecht anordnen, dass sich jede bzw. jeder Pflegende künftig Pflegefachfrau bzw. -mann nennen lassen muss. Und kann mich mein Arbeitgeber verpflichten, Vor- und Nachname auf dem Schild zu tragen? Denn leider immer häufiger suchen Patientinnen und Patienten online nach Personal.
Dass der Arbeitgeber verpflichtet sein soll, bei der Ausübung des…