Mit Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Sterbehilfegesetz, in dem das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe geregelt ist, für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Eine Entscheidung des Patienten zum Freitod ist in letzter Konsequenz zu akzeptieren, und zwar unabhängig von einer unheilbaren Krankheit. Eine Bewertung des Urteils für die praktische Arbeit der Pflege.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (BVerfG – 2 BvR 2347/15; 2…