Frage:Ist die Erstgabe von i.v.-Antibiotika grundsätzlich eine ärztliche Tätigkeit, die nicht an nicht ärztliches Personal delegiert werden kann? Sofern eine Delegation möglich ist: Welche Voraussetzungen sind dann notwendig (Spritzenschein etc.)? Reicht es, dass der Arzt davon ausgehen kann, eine examinierte Pflegefachkraft (Gesundheits- und Krankenpfleger und Altenpfleger) sei aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, die Erstgabe sachgerecht auszuführen?
Jede invasive Maßnahme – selbst ein…