Pflegefachpersonen legen transurethrale Katheter auf Delegationsbasis. Wer haftet allerdings, wenn es zu Verletzungen kommt, etwa bei Männern an der Harnröhre?
Das Wechseln oder Entfernen eines transurethralen Katheters darf ausschließlich nach ausdrücklicher ärztlicher Anordnung erfolgen. Eine Pflegefachperson darf diese Maßnahme nur durchführen, wenn die Ärztin oder der Arzt sie im Rahmen einer Delegation damit betraut und sie die dafür notwendige fachliche Qualifikation besitzt. Die Ärztin…