• 28.08.2025
  • Praxis
Rechtsfrage

Katheterlegen: Wer haftet bei Verletzungen?

Pflegefachpersonen legen transurethrale Katheter auf Delegationsbasis. Wer haftet, wenn es zu Verletzungen kommt?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 9/2025

Seite 17

Pflegefachpersonen legen transurethrale Katheter auf Delegationsbasis. Wer haftet allerdings, wenn es zu Verletzungen kommt, etwa bei Männern an der Harnröhre?

Das Wechseln oder Entfernen eines transurethralen Katheters darf ausschließlich nach ausdrücklicher ärztlicher Anordnung erfolgen. Eine Pflegefachperson darf diese Maßnahme nur durchführen, wenn die Ärztin oder der Arzt sie im Rahmen einer Dele­­gation damit betraut und sie die dafür notwendige fachliche Qualifikation besitzt. Die Ärztin…

PDF DOWNLOAD
Ausgabe online durchblättern
PDF

*

Autor

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN