2020 soll die generalistische Pflegeausbildung starten. Der Rahmenlehrplan, das maßgebende Instrument, um entsprechende Curricula zu entwickeln, lässt auf sich warten. Frühestens im Sommer soll er vorliegen. Ein Geduldsspiel und äußerst schwieriger Zustand für die Pflegeschulen in Deutschland, sagt der Leiter der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bildungszentrum der Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH), Volker Pape.
Das Pflegeberufegesetz sieht erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmenlehrplan für Auszubildende in der Pflege vor, auf dessen Grundlage die Schulen ein schulinternes Curriculum entwickeln sollen. Doch dieser Lehrplan liegt frühestens im Juli vor. Zwar sei die Einsatzplanung der Praxisanteile schon möglich, aber „bei der Theorie fühlen wir uns ein Stück weit im Stich gelassen. Da wünschte ich mir deutlich frühere Signale, zumindest in welche Richtung der Rahmenlehrplan entwickelt werden soll“, sagt Volker Pape, Chef des Kasseler Bildungszentrums der Gesundheit Nordhessen Holding (GNH).
Das Bildungszentrum hat die Bestandteile seines bestehenden Curriculums (bisherige Krankenpflegeausbildung) bereits den neuen Kompetenzvorgaben, die Schüler/-innen in der Pflegeausbildung erwerben müssen und die immerhin schon bekannt sind, zugeordnet. Mehr auch nicht, denn Lehrpläne und Stoffverteilungspläne fehlen weiterhin. Die rund 30 Fachlehrer/-innen der GNH wissen somit aktuell nicht, was sie wie unterrichten sollen. Auch wenn Pape davon ausgeht, dass es manche alte Inhalte auch im Unterricht nach den neuen Gesetzesvorgaben geben wird.
„Wenn wir tatsächlich erst in einem halben Jahr die Informationen erhalten, wird es zeitlich eng“, so Pape: „Wir haben ab Sommer die Hoch-Zeit der Bewerbungsverfahren für das darauffolgende Jahr. Wir müssen viele Bewerbergespräche führen, denn wir stellen pro Jahr mindestens 120 Auszubildende ein.“ Dazu kommen Ferien, Examen, Start der neuen Ausbildungskurse im Herbst – die letzten nach altem Curriculum. Somit werden erst 2023 die letzten Schüler/-innen aus der Ausbildung nach dem bisher gültigen Modell entlassen, da auch in Teilzeit über vier Jahre ausgebildet wird.
Neben den eigentlichen Inhalten ist der Fahrplan, bis wann das Curriculum zu erarbeiten ist, noch nicht geregelt. Auch fehlt es an weiteren Vorgaben. Ausbildungsverträge müssen neu erstellt werden. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft wird es Ende Juli erste Vorlagen geben. „Wir würden schon gern im Mai erste Ausbildungsverträge mit Auszubildenden abschließen, die im April 2020 ihre Ausbildung starten, um sie frühzeitig an uns zu binden“, bemängelt Pape.
Problem 1: Die Praxiseinsätze in der Ausbildung
Ein Problem ergibt sich für die Pflegeschulen im Zuge der Erstellung der Einsatzpläne. Gemäß Rahmenlehrplan sind gewisse Pflichtstunden zu absolvieren. Solch eine Vorgabe galt zwar auch nach dem bisherigen Gesetz, doch die Verteilung dieser Pflichtstunden und in welchen Themenbereichen die Auszubildenden sie durchlaufen müssen ist neu. Jeder Auszubildende, unabhängig von Pflegeschule und Träger, muss je 400 Pflichtstunden stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege und stationäre Pflege sowie 60 Pflichtstunden Pädiatrie und 120 Stunden Psychiatrie leisten.
Altenpflege. Im Holdingverbund mit den angebundenen Seniorenwohnanlagen kann das Kasseler Bildungszentrum die Pflichtstunden in der stationären Langzeitpflege gut bedienen. Darüber hinaus besteht eine gewachsene Zusammenarbeit mit eigenständigen Einrichtungen der Altenpflege. Die Krux: Die neuen Gesetzesvorgaben setzen hier entsprechende Kooperationsverträge voraus. Und auch dafür fehlt es an entsprechenden Vorgaben, die die Krankenhausgesellschaft ebenfalls erst für den Sommer angekündigt hat. In Kassel behilft sich das Bildungszentrum einstweilen mit eigenen Vorverträgen und Absichtserklärungen, um mit Partnern vor Ort Verträge abzuschließen – für den Einsatz von Pflegeschülerinnen und -schülern aus dem Klinikum in den Altenpflegeeinrichtungen und umgekehrt. Derzeit geht das Klinikum davon aus, genug Einsatzplätze in diesem Bereich anbieten zu können, so Pape.
Ambulante Pflege. Neuer Strukturen bedarf dagegen der Ausbildungsbereich ambulante Pflege. Neben der klassischen Gemeindekrankenpflege außerhalb der GNH dürfen nun keine internen Einsätze – in der Notaufnahme und in der onkologischen Tagesklinik – mehr gefahren werden. „Unsere Notaufnahme, eine der größten in Deutschland, war immer sehr beliebt bei unseren Pflegeschülerinnen und -schülern“, sagt Pape nicht ohne Wehmut. Auch der Lernzuwachs war dort immens. Laut hessischem Sozialministerium soll das jetzt nicht mehr möglich sein. Die Pflichtstunden sind nun ausschließlich in der klassischen ambulanten Pflege zu erfüllen. Das Problem hier: Die ambulanten Pflegedienste in Kassel haben bereits signalisiert, dass sie nicht alle Auszubildenden unterbringen können. Zusätzlich zum GNH-Bildungszentrum sind das auch die Auszubildenden der ortsansässigen anderen Pflegeschulen – insgesamt rund 1.500 Schüler/-innen in der Region.
Das Kasseler Klinikum improvisiert – vorerst – über den zur GNH gehörenden ambulanten Pflegedienst. „Den werden wir vollstopfen müssen. Das muss man so deutlich sagen. Dann wird künftig möglicherweise eine examinierte Pflegekraft mit bis zu 3 Pflegeschülerinnen und -schülern unterwegs sein. Fraglich ist allerdings, ob das zielführend ist, ob das nicht ein häusliches Setting stört, ob es den Patienten überhaupt gerecht wird“, identifiziert Pape schon jetzt mögliche Probleme.
Pädiatrie. Engpässe zeichnen sich auch für die Pflichtstunden in der Pädiatrie ab. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber 120 Stunden angesetzt. Deutschlandweit gibt es aber nicht genügend Kinderkliniken, um diesem Umfang gerecht zu werden. So sieht das Gesetz nunmehr 60 Pflichtstunden vor. „Es ist im Prinzip auch möglich, in Kindergärten den pädiatrischen Einsatz zu absolvieren. Das hat zwar mit Pflege gar nichts zu tun, aber da ist die Not halt groß“, bemängelt Pape die gesetzlichen Vorgaben. Da das Klinikum Kassel auch eine eigene Kinderklinik unterhält, will er die hauseigenen Pflegeschüler/-innen vorrangig dort unterbringen.
Psychiatrie. Weitere Sorge bereiten die Psychiatrie-Pflichtstunden. Eine große psychiatrische Klinik in Kassel ist das Ludwig-Noll-Krankenhaus – ebenso Teil der Gesundheit Nordhessen Holding. Wie schon für die ambulante Pflege gilt hier: Das Haus kann nicht alle Pflegeschüler/-innen aufnehmen. Jedenfalls nicht gleichzeitig. Denn der psychiatrische Einsatz ist gemäß Ausbildungsvorgabe nun generell im ersten Halbjahr des dritten Ausbildungsjahres verortet.
Der Pflichtstundenplan, der den psychiatrischen Pflichteinsatz erst im dritten Ausbildungsjahr vorsieht, stößt bei Pape auf Unverständnis: „Da hat offenbar niemand darüber nachgedacht, dass in der zweiten Hälfte des dritten Ausbildungsjahres praktische Prüfungen über einen längeren Zeitraum anstehen, die in der Psychiatrie nur sehr schwer durchzuführen sind.“
Sein Vorschlag: andere Übergangsfristen, also Psychiatrie nicht zwingend beginnend erst im dritten Ausbildungsjahr. „Es würde schon helfen, wenn die Psychiatriestunden bereits nach eindreiviertel Ausbildungsjahren starten könnten.“
Pflegeausbildung am Klinikum Kassel
Die Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) verfügt innerhalb des Zentralbereichs Bildung, und Personalentwicklung über ein Bildungszentrum. Dieses ist u. a. zuständig für die Pflegeausbildung aller Unternehmen im Verbund. Dazu gehören das Klinikum Kassel, einziger Maximalversorger in Nordhessen, sowie die angeschlossenen Kliniken in Bad Arolsen, Hofgeismar und Wolfhagen und ebenso die Seniorenwohnanlagen Kassel. Weiterhin werden von dort alle weiteren technischen und kaufmännischen Ausbildungsberufe organisatorisch betreut.
Neben dem Klinikum Kassel verfügt auch der Standort Bad Arolsen über eine Pflegeschule. Dort werden Schüler/-innen aus Bad Arolsen und Wolfhagen ausgebildet, Auszubildende der Kreis- klinik Hofgeismar absolvieren ihre theoretische Ausbildung dagegen in Kassel. Das Curriculum und die Ausbildungsvorschriften sind für beide Stand- orte gleich.
Seit 1960 bildet das Kasseler Klinikum Bewerber/-innen zu Pflegefachpersonen aus. Jährlich beginnen ca. 120 Auszubildende eine Ausbildung in einem Pflegeberuf. Das Klinikum Kassel will die Zahlen künftig noch steigern, um darüber dem Fachkräftemangel zu begegnen. In den vergangenen 3 Jahren wurde die Ausbildungskapazität in der Pflege um 60 Plätze erhöht. Derzeit arbeitet das Klinikum daran, die Ausbildung zum/r Operationstechnischen Assistenten/Assistentin auszubauen. Und in den nächsten 3 Jahren sollen weitere 60 Ausbildungsplätze in der Pflege dazukommen.
Die Ausbildung in Kassel trägt Früchte: Die Übernahmequote liegt bei nahezu 100 %. Auch die Bewerberzahlen sind gut, insbesondere aufgrund des hohen Interesses für die Kinderkrankenpflege – mit einem Bewerberanteil, der 4-mal höher ist als in der Krankenpflege.
Problem 2: Spezialisierung ist gewünscht, Generalisierung gesetzt
Widersprüche erkennt Pape zudem in den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes einerseits und dem gesundheitspolitischen Willen und den Anforderungen besonders der Krankenhäuser andererseits. „Um die personelle Besetzung in der Pflege in einem Krankenhaus der Maximalversorgung zu sichern, benötigen wir tatsächlich keine Generalisten, sondern überwiegend Spezialisten.“ Denn das Klinikum benötigt immer neue Mitarbeiter/-innen auf Stationen und in Bereichen, in denen Fachkräftemangel herrscht. Das sind insbesondere OP, Anästhesie, Intensivstationen, IMC-Bereiche und die Stroke Units. Dort werden Spezialisten benötigt. Generalistisch ausgebildetete Pflegefachpersonen können ohne sich an die Ausbildung anschließende Spezialisierungsmaßnahmen kaum bestehen. „Gleichzeitig entstehen immer mehr Fachkliniken und mehr hoch spezialisierte Zentren“, so Pape.
Zudem liefe die Entwicklung in der Pflegeausbildung Tendenzen in anderen Berufsfeldern zuwider. Technische und kaufmännische Berufe differenzieren sich immer weiter. Als Beispiel nennt Pape den früheren Beruf des Elektrikers, aus dem inzwischen 8 eigenständige, verschiedene Berufe hervorgegangen sind. Auch ist die Ausbildungsdauer vieler technischer Berufe aus gutem Grund auf 3,5 Jahre verlängert worden, um der Komplexität Rechnung tragen zu können. Ein Zeitraum, den auch Pape als sinnvoll ansieht, um alle genannten Probleme zu umgehen. Freilich ergäben sich dadurch neue Schwierigkeiten: Unter anderem die Finanzierung der zusätzlichen Ausbildungszeit und eine halbjährige Übergangszeit ohne Absolventen.
Das Bildungszentrum wird sich künftig daher noch mehr als bisher mit Konzepten der individuellen Auszubildendenentwicklung beschäftigen. Pape: „Wir müssen Potenziale frühzeitig erkennen. Und wenn wir den Eindruck haben, wir können Schüler/-innen beispielsweise in Richtung Intensivpflege entwickeln, dann müssen wir für diese eine etwas andere Einsatzplanung vorsehen. Umgekehrt müssen wir für schwächere Auszubildende spezielle Fördermaßnahmen entwickeln. Das heißt, wir müssen die Lern- und Ausbildungsbegleitung stärker in den Blick nehmen.“
Weiterhin wird bereits jetzt schon an Einarbeitungs- und Qualifizierungskonzepten gearbeitet, die nach der Ausbildung greifen, um Absolventinnen und Absolventen in die Lage zu versetzen, den beruflichen Anforderungen in diesen Bereichen gerecht zu werden.
Ansätze dazu bieten sich für die ca. 1.400 Stunden im Krankenhaus selbst, da das Pflegeberufegesetz vorsieht, dass ein Auszubildender den überwiegenden Teil der praktischen Ausbildung beim Träger selbst erhält. Hier kann Pape der Generalistik auch etwas Gutes abgewinnen. Einsätze in Gynäkologie, Geburtshilfe, Neurologie, wie sie früher vorgeschrieben waren, können sehr viel flexibler gehandhabt werden. Das Klinikum Kassel kann so stationäre Einsatzstunden benutzerdefinierter planen. „So kann es sein, dass wir geeignete Schüler/-innen früher, länger oder 2-mal hintereinander auf eine Intensiv- oder IMC-Station schicken. Wir müssen so planen, damit wir solche Bereiche auch künftig bedienen können und nicht in Personalnot bringen“, verdeutlicht Pape.
Problem 3: Zukunft der isolierten Ausbildungen
Gerade für die Pädiatrie ist der Personalbedarf im Kasseler Klinikum groß. Da der Frauenanteil in der Kinderkrankenpflege noch höher ist als in der generellen Pflege, ist auch die Fluktuation aufgrund Familienpausen höher. Darüber hinaus gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine hohe Fachkraftquote für diesen Klinikbereich vor. Um diesen Personalbedarf zu decken, wird das Klinikum Schüler/-innen der generalistischen Pflegeausbildung neben einem Vertiefungsansatz Pädiatrie auch weiterhin den Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in anbieten müssen – gemäß Pflegeberufegesetz eine mögliche Spezialisierung nach 2 Ausbildungsjahren. Denn wer in der generalistischen Ausbildung nur die 60 Pflichtstunden und dann auch noch möglicherweise in einem Kindergarten absolviere, der ist laut Pape mangels praktischer Erfahrung ungeeignet für einen Einsatz in der Pädiatrie. Hinzu kommt beispielsweise, dass nach G-BA-Beschluss derzeit keine Pflegepersonen mit Krankenpflegeexamen, die sogar eine pädiatrische Intensivfachweiterbildung absolviert haben, mehr in der neonatologischen Versorgung eingesetzt werden dürfen. Pflegefachpersonen in diesem Bereich benötigen ein Examen in Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Ob die nach 2 Jahren generalistischer Ausbildung möglichen Ausbildungszweige Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege eine Zukunft haben, wird sich möglicherweise 2026 zeigen. Dann prüft der Gesetzgeber, ob sich genügend Auszubildende für diese Zweige entschieden haben. Sollten sich diese Wege nicht durchsetzen, werden sie vermutlich gestrichen.
Entgegen den bisherigen Plänen wird es keine bundeseinheitliche 2-jährige Pflegeassistenzausbildung geben, denn die notwendigen Curricula sollen weiterhin die Bundesländer ausarbeiten. Auch in Hessen ist eine Pflegeassistenz- oder -helferausbildung nicht vorgesehen. Das Hessische Sozialministerium hat klargestellt, dass solche Abschlüsse nach 2 Jahren generalistischer Ausbildung nicht anerkannt werden. Die von dem Sozialministerium auch künftig unterstützte einjährige Krankenpflegehilfeausbildung sowie Altenpflegehilfeausbildung (KPH-APH) für junge Menschen ohne mittleren Bildungsabschluss soll erhalten bleiben. Denn eine 2-jährige Assistenzausbildung würde die einjährigen Ausbildungen komplett aushebeln und Hauptschülern den Zugang in die Pflege versperren.
Zwar ist Pape der Ansicht, Pflegeassistenten seien in einigen Versorgungsstrukturen durchaus sinnvoll, hat aber Verständnis für die Vorgabe der Landesregierung. Mehr noch: Die KPH sei sehr wichtig, da Schüler/-innen darüber die Einstiegsqualifikation für die 3-jährige Ausbildung erhalten. Das Kasseler Klinikum rekrutiert viele Absolventen aus den umliegenden KPH-Schulen in Hessisch Lichtenau und Bad Wildungen, da der Maximalversorger selbst keine KPHler ausbildet oder beschäftigt. Pape: „Wir haben eine Fachkraftquote von nahezu 100 %. Und das muss auch so bleiben.“
Mehr Pragmatismus, mehr Freiheit, mehr Unterstützung
Pape hofft auf einen „handfesten“ Rahmenlehrplan. „Das darf keine akademische Luftnummer sein, sondern muss den Schulen einen Handlungsrahmen geben, der pragmatisch, schnell und gut umsetzbar ist.“ Trotz vieler Baustellen und Probleme sieht der Kasseler Bildungsleiter auch viele gute Ansätze in der Generalistik, denn der Grundgedanke, Menschen für die Pflege aller Altersgruppen zu qualifizieren, sei ein richtiger. „Wenn unser Freiheitsrahmen nicht allzu sehr beschnitten wird, werden wir das richtig gut machen“, ist er zuversichtlich. Er appelliert an Politik und Verbände, die pragmatischen Umsetzungsschwierigkeiten nicht unbeachtet zu lassen. „Ich wünsche mir einfach, dass viel mehr Praktiker gehört werden.“ Auch die nur 3-jährige Ausbildungszeit sollte spätestens 2026 noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Pape sieht die Verbände in der Pflicht, die Schulen bei der Umsetzung zu unterstützen. „Ich glaube, an vielen Schrauben wird noch gedreht werden müssen.“