Druckgeschwüre sind nach Sturzereignissen die zweithäufigsten unerwünschten Zwischenfälle in der Pflege, die gerichtlich entschieden werden. Immer wieder stellt sich dann die Frage: Wer hat was zu verantworten?
Kommt es zu einem Dekubitus, besteht der Verdacht, dass die Prophylaxe nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Kranken- und Pflegekassen initiieren daher in aller Regel Regressverfahren, nachdem sie dem geschädigten Patienten Leistungen erbracht haben. Patienten und Angehörige selbst gehen…