FRAGE:
In der Klinik, in der ich als Krankenpfleger arbeite, werden zur Zeit Stand-by-Dienste eingeführt. Diese wurden durch eine Vereinbarung zwischen der Krankenpflegedirektion und dem Betriebsrat schriftlich vereinbart. Einiges ist mir dabei unklar: 1. Verstoßen Stand-by-Dienste gegen das Arbeitszeitgesetz? 2. Wie werden diese Dienste nach dem TVöD-K bewertet? 3. Auf welcher Grundlage können Stand-by-Dienste eingeführt beziehungsweise per Dienstplan angeordnet werden?
Ein typischer…