Die Einführung einer Vier-Tage-Woche ist aus arbeitsrechtlicher Sicht genau zu prüfen. Unsere Autorin fasst zusammen, auf was sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte achten müssen.
Die Frage, ob Beschäftigte im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen 40, 36 oder 32 Stunden arbeiten müssen, kann arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Sie ist in einem gewissen Rahmen frei durch die Vertragsparteien regelbar. Mitarbeitende und Krankenhausleitung…