• 01.06.2016
  • Management
Serie Rechtsfragen

Medikation: Wer haftet für fehlerhafte Medikamentengabe?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 6/2016

FRAGE
Müssen Medikamente, die von einer Fachkraft gestellt wurden, vor dem Verteilen noch von einer zweiten Person kontrolliert werden? Und kann die Person, die die gestellten Medikamente verteilt, verantwortlich gemacht werden, wenn diese falsch gerichtet wurden?

In der Tat wird in der Praxis zum Teil vertreten, dass vier Augen mehr sehen als zwei. Damit soll derjenige, der die Medikamente ausgibt, dafür verantwortlich sein, dass der Patient auch tatsächlich die richtig gestellten und gegebenenfalls korrigierten Medikamente erhält. Hintergrund ist die hohe Fehlerquote beim Stellen, die hauptsächlich auf die zahlreichen Störungen im hektischen Pflegealltag zurückzuführen sind. Hätten die Mitarbeiter mehr Zeit und könnten sie ungestört arbeiten, wäre die Fehlerquote viel geringer. Dies zeigt auch das Beispiel des Verblisterns durch Apotheker und deren Fachpersonal, deren Fehlerrate nur noch minimal ist.

Die Haftung für das Stellen und Ausgeben von (Feststoff-)Medikamenten richtet sich nach der Handlungstheorie. Derjenige, der stellt, haftet damit für das Stellen, derjenige, der ausgibt, für das Ausgeben. Dieser Rechtsauffassung ist übrigens auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 24.07.2001, Az.: 1 Sa 78 e/01). Hier ging es zwar um das Stellen von Tropfen, aber es wurde klar hervorgehoben, dass für das Richten der Medikamente derjenige verantwortlich ist, der diese Tätigkeit ausgeführt hat. Das Ausgeben erfolgt im Auftrag dieses Mitarbeiters. Die ausgebende Pflegekraft ist also lediglich der „verlängerte Arm" desjenigen, der die Medikamente gestellt hat. Deshalb sollte die stellende Person auch unbedingt eine Fachkraft sein.

Andererseits ist es für den ausgebenden Mitarbeiter zumutbar, eine Kontrolle vorzunehmen, um sicherzugehen, dass er auch das Richtige ausgibt. Man muss hier also zwischen haftungsrechtlicher und qualitätsrechtlicher Sicht trennen. Gerade bei der Medikation ist die Sicherheit des Patienten oberstes Gebot. An dieser Stelle sollte der Gedanke des Risikomanagements leitend sein, dass der Patient keinen Schaden erleidet. Doppelt und dreifach genäht hält besser oder wie es im Sicherheitsrecht heißt: Es kommt eine mehrstufige Sicherheitsphilosophie zum Tragen.

Den Mitarbeitern muss unbedingt in Briefings klargemacht werden, dass derjenige, der die Medikamente richtet, die Verantwortung für diese Tätigkeit trägt. Störungen sollten möglichst vermieden werden, und es sind allergrößte Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Um den Patienten zu schützen, sollten der Mitarbeit, der die Medikamente ausgibt, sie unbedingt nochmals kontrollieren.

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