Frage: Ich arbeite in einer Spezialpflegeeinrichtung für Demenz. Häufiger passiert es, dass Bewohner unbemerkt das Haus verlassen und erst Stunden später wieder aufgefunden werden. Was passiert, wenn einer entlaufenen Person etwas zustößt? Haftet die Einrichtung? Mit was muss die Pflegefachperson rechnen, die in dieser Zeit die Schichtleitung innehatte?
Pflegeeinrichtungen und deren Arbeitnehmer haften für Schäden von Bewohnerinnen und Bewohnern nur, wenn ihnen ein Pflichtenverstoß vorgeworfen…