Über 1,4 Millionen beruflich Pflegende in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu Gesundheits-Fachtherapeutinnen und -therapeuten vereinen – so das Konzept unseres Autors, das einen neuen Terminus technicus in der Pflege vorsieht: die Fachtherapie.
Das sogenannte FTH-Fachkonzept soll alle Spezialisierungen/Fachweiterbildungen in der Pflege umfassend und positiv darstellen – von der Grundausbildung bis zu allen Fachweiterbildungen. Einheitlich für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Das Akronym „FTH“ steht für „Fachtherapeutin“ beziehungsweise „Fachtherapeut“ und ordnet alle Titel neu. Das FTH-Fachkonzept verfolgt primär das Ziel, alle beruflich Pflegenden zu einen.
Alle Fachweiterbildungen in einem Konzept
Das FTH-Konzept beinhaltet über 28 Spezialisierungen in der Pflege und mündet jeweils in den systematischen Titeln „Fachtherapeutin für …/Fachtherapeut für …“. Diese betrifft sowohl die Pflegeberufe in der Notfallmedizin als auch in der Gerontopsychiatrie (Fachbereich Altenpflege), der Endoskopie, der Anästhesie und Intensivmedizin, der Onkologie, Verbrennungsmedizin und/oder der Schmerztherapie.
Dieser Artikel legt den Schwerpunkt auf die offiziellen Fachweiterbildungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Das Fachkonzept (ver)eint systematisch alle Fachweiterbildungen und richtet sie positiv sowie akademisch aus. Seit 2015 sind alle pflegerischen Weiterbildungen modular aufgebaut. Folgende DKG-Empfehlungen sind derzeit aktuell:
- Intensiv- und Anästhesiepflege
- Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
- Pflege im Operationsdienst
- Notfallpflege
- Pflege in der Endoskopie
- Pflege in der Nephrologie
- Pflege in der Onkologie
- Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
1. Fachtherapeut/in für Anästhesie und Intensivmedizin (M. Sc.). Grundlage für eine Neudefinition der Bezeichnung „Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie“ stellt die offizielle DKG-Richtlinie „Weiterbildung für Intensiv- und Anästhesiepflege“ dar. Die neue, professionelle Bezeichnung vermeidet die Doppelung des Wortteils „pflege“. Der Begriff „Anästhesie“ steht nun sinnvollerweise vor „Intensivmedizin“ und bildet somit ganzheitlich mit FTH A/I ein semantisches Klangbild, ähnlich wie die in Berlin gängige Bezeichnung: Gesundheits- und Krankenpflegerin für Anästhesie und Intensivmedizin.
2. Fachtherapeut/in für pädiatrische Anästhesie und Intensivmedizin (M. Sc.). Die umfassende Empfehlung der DKG zur „Pädiatrischen Intensiv- und Anästhesiepflege“ inklusive deren Spezialbereiche der Perinatalzentren Level 1 und 2 sowie den diversen Komplexanforderungen der Kinderanästhesie wären somit hochwertiger formuliert und abgebildet als in der bisherigen Bezeichnung „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie“. Alternativ wäre „pädiatrische“ mit „Kinder“ zu ersetzen, ergo: „Fachtherapeut/in für Kinder-Anästhesie und -Intensivmedizin“.
3. Fachtherapeut/in für Operationstechnik oder Chirurgisch Technische Assistenz (M. Sc.). Die Weiterbildung „Pflege im Operationsdienst“ der DKG fände in „Fachtherapeut/in für Operationstechnik oder Chirurgisch Technische Assistenz“ eine geeignete normative Weiterentwicklung. Diese Berufsbezeichnung könnte alle künftigen Fachpflegerinnen und -pfleger im Operationsdienst oder alle OP-Schwestern und OP-Pfleger begleiten. Da der Pflegeberuf per se keinen reinen Assistenzberuf darstellt, bietet sich auch die Bezeichnung „Fachtherapeut/in für Operationstechnik oder Chirurgietechnik“ an.
4. Fachtherapeut/in für Notfallmedizin (M. Sc.). Die Notfallmedizin und die Pflege haben in den vergangenen Jahren infolge rasanter wissenschaftlicher Erkenntnisse und des medizinisch-technischen Fortschritts eine enorme Weiterentwicklung erfahren. Der Rettungsdienst, das Pflegepersonal und die Ärzteschaft sind im Interesse der Patientinnen und Patienten gemeinsam aufgefordert, sich fortzubilden, weiterzubilden, zu diskutieren und sich zu engagieren. Damit einher geht auch, den Fokus auf eine moderne, interprofessionelle und qualitativ hochwertige Behandlung und Pflege der Bürger zu legen. Die bisher gültige Bezeichnung „Fachpfleger/in für Notfallpflege“ kommt diesem Anspruch aber nicht nach.
Im Übrigen werden Patienten in einem medizinischen Notfall nie „gepflegt“, sondern immer (medizinisch) therapiert. Ein Patient erhält im Rahmen eines anaphylaktischen Schocks beispielsweise immer eine Schocktherapie, keine „Schockpflege“.
Ein Beispiel dafür, wie Fachpflegende zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit in der Schwerverletztenversorgung beitragen können, ist ein spezieller Aufbaukurs der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie mit dem Titel „Advanced Trauma Care for Nurses“. In diesem erweitern insbesondere Fachpflegende aus Notaufnahmen, Anästhesie und chirurgischen Intensivstationen ihr Wissen und ihre Fertigkeiten im Management mit polytraumatisierten Patienten.
5. Fachtherapeut/in für Endoskopie (M. Sc.). Diese Bezeichnung ersetzt die zweijährige DKG-Weiterbildung „Pflege in der Endoskopie“ und würde künftig mit einem Abschluss auf Masterniveau abgeschlossen werden. Um alle Anforderungen in der Endoskopie – einschließlich einer adäquaten Broncho-, Colo-, und/oder Ösophago-Gastro-Duodenoskopie – zu gewährleisten, ist eine fundierte Fachweiterbildung zwingend vonnöten.
6. Fachtherapeut/in für Nephrologie und Dialyse (M. Sc.). Eine neue Berufsbezeichnung für die Fachpflegende der DKG-Weiterbildung „Pflege in der Nephrologie“. Die Komplexbereiche und das umfassende Anforderungsprofil der Dialysetherapie – wie etwa der Akutdialyse oder Sonderverfahren der Transplantationsabteilung und/oder der pädiatrischen Nephrologie – lassen sich so adäquat darstellen.
7. Fachtherapeut/in für Onkologie (M. Sc.). Grundlage stellt die DKG-Weiterbildung „Pflege in der Onkologie“ dar. Sie enthält Pflichteinsätze in der internistischen Onkologie, chirurgischen Onkologie, strahlentherapeutische Einsätze (stationär/radiologische Praxis) und stellt Wahlpflichteinsätze in der palliativen Versorgung, dem (Kinder-)Hospiz, der onkologischen Rehabilitation und andere Bereiche der spezialisierten onkologischen Versorgung sicher. Fachpflegende erlangen im Rahmen der Weiterbildung Erkenntnisse über die diversen Zytostatikatherapien oder als sogenannte Breast Care Nurse. Sie erkennen die Warnzeichen tumor- oder therapiebedingter onkologischer Notfallsituationen. Eigenverantwortliche Applikationen angeordneter Zytostatika könnten das Ziel sein. Diese qualifizierte Tätigkeit ist in vielen Kliniken bereits Realität. Der Arzt delegiert dies bereits an die Pflege.
8. Fachtherapeut/in für Psychiatrie (M. Sc.). Die umfassende Struktur der Pflichteinsätze in der DKG-Weiterbildung „Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“ sieht vor:
- mindestens dreimal 300 Stunden in einem der folgenden Einsatzbereiche:
– Allgemeine Psychiatrie mit unterschiedlichen Schwerpunkten
– Psychosomatik/Psychotherapie
– Abhängigkeitserkrankungen
– Gerontopsychiatrie
– Kinder- und Jugendpsychiatrie
- mindestens 300 Stunden in tagesklinischen und/ oder psychiatrisch-ambulanten Institutionen
- mindestens 300 Stunden in Einsatzbereichen
– der komplementären Dienste und/oder
– in psychosozialen Einrichtungen in extramuralen/außerklinischen Institutionen
– im psychiatrischen/psychosomatischen/psychotherapeutischen Kontext
Die Inzidenz psychischer Erkrankungen nimmt stetig seit Jahren zu. Eine fachgerechte Weiterbildung und Differenzierung der Fachbereiche oder der Fachtherapie wäre hier geboten.