Für Allgemeinpflegestationen gilt ab 2025 die PPR 2.0, eine sogenannte Kinder-PPR 2.0 soll auch für die Pädiatrie geeignet sein. Der Gesetzgeber sieht anschließend eine Ausweitung auf Intensiv- und Überwachungsstationen vor. Ein praktibles Modell wäre das Instrument INPULS®, das in Baden-Württemberg bereits zur Personalbedarfsermittlung eingesetzt ist. Ein Einblick in ein bewährtes System.
Das INtensivPflegeUndLeistungserfassungsSystem (INPULS®), das auch die Deutsche Interdisziplinäre…