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DRG-System

Wissenschaftler empfiehlt Abschaffung der Fallpauschalen

Michael Simon von der Hochschule Hannover empfiehlt, die Fallpauschalen abzuschaffen. Denn sie verursachten u. a. Personallücken und Pflegeengpässe.

Personallücken, Pflegeengpässe und Privatisierungsdruck – all das verursachen nach Ansicht des Wissenschaftlers Michael Simon von der Hochschule Hannover die DRG-Fallpauschalen. Angesichts dieser negativen Erfahrungen empfiehlt Simon deshalb, die Fallpauschalen abzuschaffen.

Details dazu nennt der Gesundheitssystemforscher in dem über 300 Seiten starken Working Paper "Kritische Bestandsaufnahme und Eckpunkte für eine Reform der Krankenhausfinanzierung jenseits des DRG-Systems", das von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde.

Keine systematische Berücksichtigung von Qualität

Über die Fallpauschalen werden seit gut 15 Jahren Behandlungen in deutschen Krankenhäusern abgerechnet. Sie erzeugen allerdings einen Kostendruck ohne eine systematische Berücksichtigung von Qualität, kritisiert Simon in seiner Studie. Die Fallpauschalen verursachten zudem intransparente, rational nicht begründete Umverteilungseffekte in und zwischen Kliniken.

Damit hätten sich "sehr problematische Entwicklungen" ergeben. Dazu gehören laut Simon die "dramatische Unterbesetzung in der stationären Krankenpflege", mit mind. 100.000 fehlenden Vollzeitstellen.

Privatisierungswelle angeschoben

Außerdem habe das Fallpauschalen-System eine Privatisierungswelle angeschoben, in deren Folge es in der Bundesrepublik erstmals weniger Allgemeinkrankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft gebe als Kliniken, die zu privaten, gewinnorientierten Konzernen gehörten.

Dieser Trend könne sich wieder verschärfen, wenn Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie nicht ausreichend ausgeglichen würden und Kommunen gleichzeitig aufgrund von Steuerausfällen nicht in der Lage seien, daraus entstehende Verluste ihrer Kliniken auszugleichen.

Simon schlägt ein neues Vergütungssystem vor

Ersetzen sollte die Fallpauschalen künftig ein Vergütungssystem, das von einer "qualitätsorientierten staatlichen Krankenhausplanung ausgeht und die wirtschaftliche Sicherung aller Krankenhäuser gewährleistet, die auf dieser Basis als bedarfsgerecht eingestuft werden", so Simon.

Dazu seien im vergangenen Jahr mit der Ausgliederung der Pflegebudgets aus dem DRG-System erste Schritte unternommen worden. Diese müssten nun fortgeführt werden.

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