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PwC-Benchmark Pflegebudget 2024

Wenig Planungssicherheit – aber viel Aufwand beim Pflegebudget

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zeigt Wirkung: Pflegekosten und -kapazitäten steigen, die Leiharbeitsquote bleibt jedoch eine Herausforderung.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), seit Anfang 2019 in Kraft, zeigt Wirkung: Krankenhäuser investieren stärker in Pflegefachpersonen. Laut der aktuellen PwC-Studie Pflegebudget-Benchmark 2024 stiegen demnach zwischen 2020 und 2022 die durchschnittlichen Kosten pro Pflegevollkraft um 4,9 Prozent, während die Zahl der Pflegevollkräfte um 8,3 Prozent zunahm.

Pflegebudget als Schlüssel zur Refinanzierung

Um die Personalausstattung zu verbessern, wird das Pflegebudget seit 2020 separat vom DRG-Fallpauschalensystem vergütet. Es dient der gezielten Refinanzierung krankenhausindividueller Pflegepersonalkosten. Dennoch gestalten sich Verhandlungen über das Pflegebudget oft langwierig, wie die Studie zeigt: 2022 hatte knapp die Hälfte der Krankenhäuser noch keine Vereinbarung abgeschlossen. Öffentliche Krankenhäuser zeigen dabei die höchste Vereinbarungsquote (56,1 Prozent), während private Häuser mit nur 35,7 Prozent zurückliegen.

Unterschiedliche Entwicklungen je nach Trägerschaft

Die Studie verdeutlicht regionale und trägerschaftsspezifische Unterschiede: Private Kliniken konnten ihre Leiharbeitsquote reduzieren, während sie insgesamt um 20 Prozent stieg. Trotz der teilweisen Refinanzierung von Leiharbeitspersonal bleibt dessen Einsatz häufig unvermeidbar, da sich der Personalbedarf mit festangestelltem Personal nicht vollständig decken lässt.

Entlastung durch Technologie und Hilfskräfte

Ein positiver Trend zeichnet sich bei pflegeentlastenden Maßnahmen ab. Bis zu vier Prozent des Pflegebudgets dürften für Technologien und nichtpflegerische Hilfskräfte verwendet werden. Der Anteil dieser Maßnahmen stieg von 2020 bis 2022 von 1,8 auf 2,5 Prozent. Besonders Krankenhäuser in privater Trägerschaft haben dieses Potenzial genutzt, mit einem Anteil von durchschnittlich drei Prozent am Pflegebudget (freigemeinnützig: 2,6 Prozent, öffentlich: 2,2 Prozent).

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