Während das Pflegekompetenzgesetz einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Pflegeberufs darstellt, herrscht in der Branche Einigkeit darüber, dass in zentralen Punkten nachzubessern ist. Viele Verbände fordern eine stärkere Einbindung der Pflegefachpersonen und mehr Klarheit in der praktischen Umsetzung. Nachdem in dieser Woche bereits der Gemeinsame Bundesausschuss seine Position öffentlich gemacht hat, folgten am Mittwoch zur Verbändeanhörung weitere Stellungnahmen.
DBfK fordert APN-Gesetz
So begrüßt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) das Gesetz als wichtigen Meilenstein zur Stärkung des Pflegeberufs, fordert jedoch umfassende Nachbesserungen. DBfK-Präsidentin Vera Lux lobt die geplante Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen, sieht aber Defizite bei der praktischen Umsetzung: Die bloße Berechtigung zur Empfehlung von Pflege- und Hilfsmitteln reiche nicht aus. Pflegefachpersonen müssten diese eigenständig verordnen dürfen, um Prozesse zu beschleunigen und die Eigenverantwortung zu stärken. Lux fordert zudem die schnelle Einführung eines Advanced-Practice-Nurse(APN)-Gesetzes, um eine Deprofessionalisierung zu verhindern, und betont die Rolle der Community Health Nurses für die Prävention und regionale Gesundheitsplanung. "Gelingt es nicht, in dieser Legislatur auch das APN-Profil einzuführen, so fällt die Bilanz insgesamt eher zu Ungunsten der Kompetenzstärkung des Pflegeberufs aus."
Auch der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und der Katholische Krankenhausverband Deutschland sehen in einer gemeinsamen Mitteilung in der Aufwertung der Pflegeberufe einen wichtigen Schritt. VKAD-Geschäftsführer Andreas Wedeking betont: "Es ist überfällig, das Potenzial von Pflegefachkräften voll zu nutzen – das hat die Politik endlich erkannt." Die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben stellten sicher, dass die Verantwortung für den Pflegeprozess ausschließlich bei Pflegefachpersonen liege, ergänzt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands. Sie stärkten die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit. "Damit bei der Behandlung im Klinikalltag die fachliche Kompetenz der Pflegefachpersonen auch konsequent zum Tragen kommt, sind weitergehende Änderungen im Gesetzentwurf nötig", so Rümmelin.
Neue bürokratische Hürden
Trotz der positiven Ansätze warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) vor einer "Investitions-Vollbremsung" durch das Gesetz. AGVP-Präsident Thomas Greiner kritisiert vor allem die Einführung einer verbindlichen kommunalen Pflegeplanung und den Wegfall des Kontrahierungszwangs, der bislang Investitionen in Pflegeeinrichtungen abgesichert hat. Das Gesetz schaffe neue bürokratische Hürden, anstatt die dringend notwendigen Investitionen in die Altenpflege zu fördern.
Der BKK Dachverband äußert ebenfalls Bedenken. Vorstandsvorsitzender Franz Knieps kritisiert das Gesetz als "wenig innovativ" und warnt vor finanziellen Belastungen. Die angestrebte Ausgabenneutralität könne nicht erreicht werden. Stattdessen würden Versicherte und Arbeitgeber durch steigende Sozialabgaben weiter belastet. Auch die geplante Einführung stambulanter Wohngemeinschaften sieht Knieps kritisch. Dieser Sektor werde die Pflege weiter bürokratisieren und verkomplizieren, statt echte Versorgungsinnovationen zu schaffen.