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Strukturwandel

Warum die Digitalisierung in der Pflege stockt

Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege beschreibt, warum Fördergelder zur Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen bislang zu wenig genutzt werden.

Für das Bündnis Digitalisierung in der Pflege sind die Hürden für den Abruf von Fördergeldern zur Digitalisierung von Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege zu hoch. Nach Ansicht des Verbunds ist das ein wesentlicher Grund, warum bislang nur 32 Prozent der Gelder abgerufen wurden. Gleichzeitig wies das Bündnis damit am Dienstag die Kritik zurück, es engagiere sich zu wenig bei der Digitalisierung der Pflege.

Pflegeeinrichtungen verunsichert

Zuvor hatte die Kranken- und Pflegekasse DAK-Gesundheit einen mangelnden Abruf der Fördergelder beklagt.

Das Pflegebündnis verwies auf strukturelle Hemmnisse, die eine Digitalisierung der Pflege bislang ausbremsten. So sei etwa nicht klar, ob die Kosten für eine Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur von den Kassen auch refinanziert würden. Zudem hätten Einrichtungen und Pflegedienste keine Sicherheit, dass die heute angeschaffte Technik auch morgen noch eingesetzt werden könne.

Refinanzierung als größtes Hemmniss in der Digitalisierung 

Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege betonte:

"Die unzureichende Refinanzierung ist eines der größten Hemmnisse für den Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung."

Als Lösung schlägt das Bündnis unter anderem eine Digitalisierungspauschale vor, die entweder pro Platz, pro Tag oder pro Einsatz anfiele. Dazu sei eine Ergänzung im Sozialgesetzbuch XI vonnöten.

Anbindung an Telematikinfrastruktur verpflichtend 

Pflegeeinrichtungen müssten für ihre Digitalisierungsmaßnahmen 18.000 Euro selbst aufbringen, damit sie die über das Pflegepersonalstärkungsgesetz zur Verfügung gestellte volle Fördersumme von 12.000 Euro erhielten. Dieses Geld aber hätten insbesondere kleinere Träger in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht übrig. Mit insgesamt 30.000 Euro sei eine nachhaltige Digitalisierung ohnehin nicht zu finanzieren.

Ab Juli 2025 wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend. Bis Ende 2026 sollen pflegerische Leistungen dann nur noch auf digitalem Weg abgerechnet werden können.

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