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Digitalisierung

Verschenktes Geld: Viele Pflegeeinrichtungen nutzen Förderung nicht

Pflegeeinrichtungen lassen sich Geld entgehen, das sie dringend für ihre Digitalisierung gebrauchen könnten.

Bis Mitte 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Spätestens Ende 2026 wird außerdem die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen Pflicht. Um für diesen Digitalisierungsakt gerüstet zu sein, können ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen Fördergelder beantragen. Allerdings: Seit 2019 haben betroffene Einrichtungen nach Angaben der DAK-Gesundheit Pflegekasse lediglich 32 Prozent der Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen in Anspruch genommen.

Bislang nur ein Drittel der Gesamtfördersumme abgerufen

Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz für ihre digitale Ausstattung erhalten. Noch bis Ende 2030 seien Förderungen möglich, teilte die DAK in dieser Woche mit.

Mit 65,7 Millionen Euro sei bislang nur rund ein Drittel der Gesamtfördersumme aus dem Fördertopf abgerufen. Zwischen Januar 2019 und Mitte Januar 2024 sind nach DAK-Auswertungen 16.405 Förderanträge von 10.108 zugelassenen Pflegeeinrichtungen gestellt worden. Deutschlandweit ist die DAK für etwa 17.500 Einrichtungen zuständig. Rund 95 Prozent aller Anträge seien positiv beschieden worden. Am häufigsten seien Fördermittel für die Digitalisierung der Pflegedokumentation beantragt worden. An zweiter Stelle hätten Förderanträge für Anschaffungen im Zusammenhang mit der vernetzten Dienst- und Tourenplanung gestanden, dicht gefolgt vom internen Qualitätsmanagement.

In IT- und Cybersicherheit investieren

Ab sofort sei zum Beispiel auch die Implementierung von Software, die die IT- und Cybersicherheit der Pflegeeinrichtungen betrifft, zuschussfähig.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

  • Erwerb von Software (zum Beispiel Lizenzen für Betriebssysteme oder Pflegedokumentationssoftware)
  • Erwerb von Hardware (etwa Laptops, Bildschirme, Tastaturen)
  • Einrichten von IT-Arbeitsplätzen
  • Einrichten eines Mitarbeiterportals (Dienstpläne, Urlaubsanträge etc.)
  • Umstellung von analoger auf digitale Abrechnungssoftware

Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro

Förderberechtigt sind zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. Die Aufteilung der Zuständigkeiten der Pflegekassen (AOK und DAK-Gesundheit) unterscheidet sich für das Antrags- und Auszahlungsverfahren grundsätzlich je nach Bundesland. Die Pflegekasse der DAK hat nach eigenen Angaben für 48 Prozent der Einrichtungen bundesweit die Prüfung der Anträge und das Auszahlungsverfahren übernommen.

Gefördert werden können bis zu 40 Prozent der von der Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermögliche Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro, die auch mit mehreren Anträgen auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden könnten, so die DAK.

Pflegeeinrichtungen sollten Förderangebot nutzen 

DAK-Vorstandschef Andreas Storm empfiehlt Einrichtungen "dringend", das bestehende Förderangebot zu nutzen, und sagte:

"Wir brauchen offensichtlich eine Informationsoffensive, damit deutlich mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen. In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen."

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