Professionell Pflegende in Nordrhein-Westfalen (NRW) wählen gerade ihre erste Kammerversammlung der Pflegekammer NRW. Damit befindet sich die Errichtung der Pflegekammer NRW auf der Zielgeraden. Der Errichtungsausschuss hat die entsprechenden Wahlunterlagen vergangenen Freitag verschickt, wie das Gremium mitteilte.
Fast 100.000 wahlberechtigte Mitglieder
Bis 31. Oktober haben die wahlberechtigten Kammermitglieder nun Zeit, innerhalb ihrer Wahlgruppe ihre Stimme abzugeben und so die Zusammensetzung der Kammerversammlung sowie die Zukunft der Pflege im Land aktiv mitzubestimmen.
Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, ruft alle berechtigten Pflegenden auf, zu wählen, und verdeutlichte:
"Das ist ein historischer Moment. (…) Damit gewinnen die professionell Pflegenden ein starkes Organ der Selbstverwaltung mit Mitspracherecht in entscheidenden Gremien. Für die Pflegenden bietet sich erstmalig die Chance, ihre Vertreterinnen und Vertreter zu wählen."
Nach Angaben des Errichtungsausschusses haben sich bis zur Schließung der Wählerverzeichnisse am 22. August 98.534 Mitglieder registriert und seien somit wahlberechtigt.
Konstituierende Sitzung im Dezember
Aus insgesamt 66 Wahlvorschlägen seien schließlich 11 Einzelkandidierende und 55 Listen zur Wahl aufgestellt worden. Wählen könnten die Mitglieder jeweils innerhalb ihrer Wahlgruppe (Altenpflege oder interdisziplinäre Pflege) in einem der 5 Regierungsbezirke, in dem sie registriert seien.
Die Wahl ist sowohl postalisch als auch elektronisch möglich.
Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen ist die Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss für 4. November geplant. Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung ist für 16. und 17. Dezember terminiert.