Die Landesregierung in Niedersachsen hat knapp 2 Monate nach der Entscheidung zur Auflösung der Pflegekammer im Land das dafür erforderliche Gesetz auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf werde vor der Verabschiedung im Landtag zunächst den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt, teilte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
6 Monate Zeit für die Abwicklung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes 6 Monate Zeit bleiben, um die anfallenden Aufgaben der Abwicklung – wie etwa das Kündigen von Verträgen – zu erledigen. Die dann noch verbliebenen Aufgaben übernimmt das Land in seiner Funktion als Rechtsnachfolger.
Schon jetzt sei mit der Pflegekammer vereinbart, dass keine langfristigen Verträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Zudem gab es bereits Gespräche bezüglich der Möglichkeit, einen Teil der Beschäftigten in den Landesdienst zu übernehmen.
Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge geplant
Die Regelung von Weiterbildungen wird wieder auf das Land übergehen, das laut Gesetz dazu ermächtigt wird, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen.
Parallel zum Auflösungsgesetz soll in einem gesonderten Gesetz die Rechtsgrundlage für die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2018 und 2019 geschaffen werden. Das Land werde hierfür rd. 4 Mio. Euro bereitstellen, damit die Pflegekammer in der Folge mit der Rückerstattung der Beiträge beginnen kann, sagte Reimann nach dpa-Angaben.
"Die Rückzahlung der erhobenen Mitgliedsbeiträge hat für uns eine hohe Priorität und soll so schnell wie möglich beginnen."
Die Pflegekammer Niedersachsen hatte im August 2018 ihre inhaltliche Arbeit aufgenommen. Seitdem kam sie aus negativen Schlagzeilen v. a. wegen der zu zahlenden Mitgliedsbeiträge nicht wirklich raus. In einer Online-Abstimmung im Sommer dieses Jahres stimmten rd. 71 % der Pflegefachpersonen im Land gegen den Fortbestand der Kammer – allerdings gaben von den rd. 78.000 Stimmberechtigten nur 15.100 ihr Votum ab.