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Abschlussbericht zur VAPiK-Studie

Vorbehaltsaufgaben steigern Attraktivität und Qualität der Pflege

Wer einen Tätigkeitskatalog zu Vorbehaltsaufgaben erwartet, denkt Pflege zu klein, so DIP-Direktor Frank Weidner.

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) und der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) haben am Dienstag den Abschlussbericht der Studie "Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus" (VAPiK) vorgelegt. Ein Jahr lang hat das DIP in dem vom KKVD geförderten Projekt untersucht, wie das pflegerische Vorbehaltsrecht umgesetzt werden kann, das seit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 gilt. Wer nun allerdings einen Tätigkeitskatalog erwarte, denke Pflege zu klein, betonte DIP-Direktor Frank Weidner während eines Pressegesprächs.

Steigerung der Pflegequalität dank Vorbehaltsaufgaben

Vorbehaltsaufgaben folgten dem Pflegeprozess, der sich bilde aus Feststellung und Erhebung des Pflegebedarfs, der Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie der Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege. Die Vorbehaltsaufgaben schafften Klarheit und Rechtssicherheit, wenngleich ihre Ausgestaltung ein Aushandlungsprozess sei, der in allen Krankenhäusern und Einrichtungen, in denen Pflege stattfinde, zu führen sei.

Der KKVD verspricht sich von der Studie eine Steigerung der Pflegequalität und die Aufwertung der professionellen Pflege. KKVD-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin sagte:

"Mit der VAPiK-Studie wollen wir den Prozess der pflegerischen Professionalisierung vorantreiben, um so einerseits die Attraktivität des Pflegeberufs und andererseits die Qualität der Pflege zu steigern."

Mit der Studie liefere das DIP "handfeste Empfehlungen auf individueller, organisationaler und politischer Ebene".

Pflege darf nur, wer Pflege kann

Weidner betonte:

"Das Pflegeberufegesetz steckt erstmals das Aufgabenfeld der Pflege in Deutschland ab. Mit den Vorbehaltsaufgaben der Pflege zieht der Gesetzgeber eine rote Linie, denn seit 2020 dürfen diese Aufgaben nicht von Personen ausgeführt werden, die Pflege nicht gelernt haben – auch nicht von Ärztinnen und Ärzten. Es gilt: Pflege darf nur, wer Pflege kann."

In der Mai-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger lesen Sie einen ausführlichen Artikel des DIP-Direktors zum Thema.

Eine Handreichung zu Vorbehaltsaufgaben hat ein Autorenkollektiv aus Pflegewissenschaftlern, Pflegerechtlern und weiteren Pflegeexperten veröffentlicht. 

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