Die Gewerkschaft Verdi kann für die gesamte Pflegebranche Tarifverträge schließen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in dieser Woche entschieden. Damit sind die Anträge des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) zur Feststellung einer fehlenden Tariffähigkeit von Verdi gescheitert.
Mitgliederzahl einer bestimmten Branche nicht relevant
Verdi wurde 2001 durch einen Zusammenschluss von 5 Gewerkschaften gegründet. Sie hat etwa 1,9 Mio. Mitglieder und ist u. a. für die Pflegebranche zuständig – wenn auch in vergleichsweise geringem Umfang.
Der AGVP argumentierte, der Gewerkschaft fehle in der Pflege die erforderliche – durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmenden vermittelte – Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite.
Tariffähigkeit gilt "einheitlich und unteilbar"
Die Tariffähigkeit sei "die rechtliche Fähigkeit, im selbst beanspruchten Organisationsbereich wirksam Tarifverträge mit dem sozialen Gegenspieler abzuschließen", erläuterte hingegen das BAG. Diese Fähigkeit sei "für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einer Vereinigung einheitlich und unteilbar".
Eine teilweise auf bestimmte Branchen, Regionen, Berufskreise oder Personengruppen beschränkte Tariffähigkeit einer Koalition existiere nicht.