Ab Oktober gehen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) wieder in Pflegeheime, um dort vor Ort die Qualität zu kontrollieren. Corona-bedingt waren diese seit Mitte März ausgesetzt. Verbraucherschützer äußern jetzt allerdings grundlegende Bedenken an diesem sogenannten Pflege-TÜV.
"Das neue Verfahren zur Qualitätsprüfung, das die bisherigen Pflegenoten ablöst, bleibt in Sache und Darstellung nur schwer verständlich", schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Faktenblatt.
Das alte System war "eine Farce"
Dabei war das generalüberholte Prüfverfahren in der stationären Pflege erst im vergangenen November neu gestartet.
Dossier: Neues Verfahren der Qualitätsbeurteilung und -berichte
Zuvor war die Pflegequalität in Heimen mit einer Gesamtnote beurteilt worden. Kritik dabei: Auch Häuser mit gravierenden Mängeln konnten Bestnoten erreichen. Heimleitungen konnten Defizite leicht verschleiern. Der Notendurchschnitt lag bundesweit bei 1,2. Eine "Farce" sei das, leider, hatte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) festgestellt.
Mit dem neuen System sollte es das künftig nicht mehr geben. In einer Broschüre wirbt der MDK, das neue Verfahren solle "Impulse für eine Verbesserung der Versorgungsqualität zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen" geben. Das neue Prüfverfahren sei "gelungen".
"Es besteht immer noch Nachbesserungsbedarf"
Die VZBV sieht das anders. Zwar bedeute die neue Qualitätsprüfung eine Verbesserung gegenüber dem alten System der Pflegenoten, es bestehe aber immer noch Nachbesserungsbedarf:
"Am neuen System bleiben jedoch schwerwiegende Kritikpunkte." Die Pflegequalität würde größtenteils nur intern erhoben, also durch Auskünfte der Heime selbst; die erhobenen Daten würden "ausschließlich auf statistische Plausibilität geprüft". Eine externe Kontrolle durch den MDK finde nur "anhand einer kleinen Stichprobe statt".
Anspruch auf verständliche und vergleichbare Informationen
In jedem Haus besuchen die MDK-Kontrolleurinnen und -Kontrolleure exakt 9 Pflegebedürftige an ihrem Bett – egal, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner in der gesamten Einrichtung leben.
Der VZBV hat daher jetzt eine "vergleichbare Zusammenfassung der Prüfergebnisse und eine schnelle Übersicht über Qualitätsmängel" gefordert. Da Pflegebedürftige einen Großteil der Pflegeheimkosten selbst zahlten und der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt bei 2.015 Euro im Monat liege, Tendenz steigend, hätten sie "einen Anspruch auf verständliche und vergleichbare Informationen", so der VZBV. Die komplexe Darstellung der Ergebnisse sei derzeit "für Verbraucher undurchsichtig".