Vor dem Landgericht Erfurt hat ein Prozess wegen Tötung einer 93-jährigen Pflegeheimbewohnerin in Gotha begonnen. Angeklagt ist ein 20-jähriger ehemaliger Pflegehelfer, der die bettlägerige alte Frau im Juli 2024 in ihrem Zimmer erwürgt oder erdrosselt haben soll, wie aus der zum Prozessauftakt von Staatsanwalt Patrick Greyer verlesenen Anklage hervorgeht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann Totschlag vor.
Laut Ankläger war der Pflegehelfer an dem Tag in das Zimmer der Frau gegangen, um eine Inkontinenzversorgung auszuführen. Anschließend habe er anderen Pflegekräften den Tod der Frau mitgeteilt – nicht aber, dass er etwas damit zu tun habe. Bei einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Obduktion sei schließlich Gewalteinwirkung festgestellt worden. Auf Totschlag steht laut Gericht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Wegen des Alters des Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre, also Heranwachsender war, könne aber auch eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren in Betracht kommen.
Probleme in der Entwicklung des Angeklagten
Der Angeklagte, der inzwischen nicht mehr in dem Pflegeheim arbeitet und arbeitslos ist, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Er soll eine Kollegin, die zu dem Zeitpunkt in das Zimmer kommen wollte, nicht hineingelassen haben. Nach dem Verlassen des Zimmers habe er gesagt, dass die alte Frau nicht mehr lebe.
Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel sprach den Angeklagten, der nach einem Job in einer Fleischerei seit Ende 2023 als Seiteneinsteiger in dem Pflegeheim arbeitete, auf viele Probleme in dessen Entwicklung an. Er sei verhaltensauffällig gewesen, deswegen medikamentös behandelt worden, auch mit Gewalt aufgefallen und habe eine intensivtherapeutische Wohngruppe verlassen müssen. Mit Blick darauf zeigte sich Pröbstel unzufrieden darüber, dass der Angeklagte nicht zu den vereinbarten Gesprächsterminen mit einem psychiatrischen Gutachter erschienen sei.
dpa