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Justiz

Fall Högel: Mindesthaft von 28 Jahren bestätigt

Der Patientenmörder Niels Högel muss mindestens 28 Jahre in Haft bleiben. Der Beschluss des Landgerichts Oldenburg ist nun rechtskräftig.

Der verurteilte Patientenmörder Niels Högel muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein entsprechender Beschluss des Landgerichts Oldenburg ist inzwischen rechtskräftig, wie die Deutsche Presse‑Agentur (dpa) am Freitag berichtet.

Damit bestätigt das Gericht seine Entscheidung vom März. Weder Högel noch die Staatsanwaltschaft legten demnach Rechtsmittel gegen die Festlegung der Mindesthaftdauer ein. Die besondere Schwere der Schuld schließe eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Regel aus, teilte das Gericht nach dpa-Angaben mit.

Besondere Schuldschwere bestätigt

Das Landgericht Oldenburg hatte Högel bereits 2019 wegen 85‑fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der ehemalige Krankenpfleger hatte in den Jahren 2000 bis 2005 in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst schwer kranken Menschen Medikamente gespritzt, um sich anschließend bei Reanimationsversuchen als Retter darzustellen. Viele der Patientinnen und Patienten überlebten die Taten nicht.

Dem Urteil zufolge handelte Högel "aus niedrigen Beweggründen" und teilweise "aus Heimtücke". Es sei ihm um die "Gier nach Spannung" gegangen, sagte der Vorsitzende Richter damals.

Entlassung frühestens 2037 möglich

Högel sitzt seit 2009 in Haft, zunächst wegen anderer Urteile im Zusammenhang mit den Taten. Er hatte beantragt, die Mindestdauer seiner Haft festzulegen. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin 28 Jahre – diesem Antrag folgte das Gericht.

Ob Högel nach Ablauf dieser Frist tatsächlich entlassen wird, ist offen. Auch eine längere Haftdauer ist möglich. Vor einer möglichen Entlassung sei durch ein psychiatrisches Gutachten zu prüfen, ob von dem Verurteilten weiterhin eine Gefahr ausgehe, berichtet die dpa unter Berufung auf das Gericht.

Bibliomed | dpa

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