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Pflegebegutachtung

Ab Oktober wieder Hausbesuche und MDK-Prüfungen

Ab Oktober starten wieder die persönlichen Pflegebegutachtungen und Qualitätsregelprüfungen des MDK in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

In der kommenden Woche starten wieder die persönlichen Pflegebegutachtungen und die Qualitätsregelprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Beides war zum Schutz vor Corona-Infektionen seit Mitte März ausgesetzt. Die Wiederaufnahme erfolgt nun unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

"So richtig es war, beides aus Infektionsschutzgründen auszusetzen, so richtig ist es nun, beides unter Wahrung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen", sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Peter Pick, in der vergangenen Woche.

Der MDS koordiniert und fördert die Umsetzung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es z. B. auch um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.

Gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherstellen

Heime und ambulante Pflegedienste hätten während der Pandemie vielerorts gute Arbeit geleistet und z. B. kreative Lösungen entwickelt, um der Vereinsamung pflegebedürftiger Menschen entgegenzuwirken.

"Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Die Prüfungen sind ein wichtiges Korrektiv, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Mit Corona leben, bedeutet auch eine qualitativ gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherzustellen", verdeutlichte Pick.

Die zu Beginn der Corona-Krise entwickelten strukturierten Telefoninterviews, die helfen, den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, sollen in Ausnahmefällen weiterhin Gültigkeit haben – etwa in Corona-Hotspots – im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche versicherter Personen. Damit sei sichergestellt, dass diese Versicherten weiterhin zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhielten. Allerdings sei wegen der fehlenden Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen vor Ort die gutachterliche Einschätzung zu therapeutischen Leistungen und zu Wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen dann weiterhin nur begrenzt möglich.

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