Das Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat Empfehlungen zur Reform der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) vorgelegt. Drei pflegerische Organisationen – die VdPB selbst, der Bayerische Landespflegerat und die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft in Bayern – waren an der Erarbeitung der Eckpunkte beteiligt. Die Empfehlungen sollen "die Grundlage (…) für eine gesetzliche Neuregelung durch den Bayerischen Landtag" bilden.
Registrierungspflicht ab 2024 oder 2025 möglich
Die Eckpunkte sehen im Kern eine Pflichtregistrierung zunächst aller Pflegefachpersonen in Bayern vor. Langfristig könnten auch "Pflegefachhelfer" unter die neue Regelung fallen, "sofern das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt und generalistisch ausgestaltet" werde. Würden die gesetzlichen Grundlagen noch in diesem Jahr geschaffen, könnte die Registrierungspflicht 2024 oder 2025 in Kraft treten.
Die Empfehlungen sehen zudem die Schaffung eines "Anreizsystems" vor, etwa über Beratung, Information und Möglichkeiten der aktiven Mitwirkung, um die Mitgliedschaft in der VdPB für Pflegepersonen attraktiver zu machen.
Mitgliedsbeiträge in der Diskussion
Über die künftige Finanzierung der VdPB trifft das Eckpunktepapier nur vage Aussagen. Zu berücksichtigen seien sowohl "Ressourcen" des Freistaats Bayern als auch eine "mögliche Beteiligung von Mitgliedern durch Beiträge".
Zumindest in diesem Punkt weicht das Eckpunktepapier vom Gutachten zur Evaluation der VdPB ab, das das StMGP in Auftrag gegeben hatte und bereits im Mai 2022 vom Consulting-Unternehmen Kienbaum vorgelegt worden war. Erst seit Vorstellung des Eckpunktepapiers ist auch das Evaluationsgutachten auf Anfrage im Landtag erhältlich. Die Gutachter waren zu dem Schluss gekommen, dass die VdPB "grundsätzlich eine Alternative zu einer Pflegekammer" sei, "sofern Konzeption, Strukturen, Prozesse und Aufgaben mit Blick auf die Zielsetzungen und Anforderungen einer berufsständischen Vertretung weiterentwickelt werden". Zu den Handlungsempfehlungen der Gutachter zählte unter anderem die Prüfung einer Pflichtregistrierung. Die "maßgeblichen Vorteile der VdPB" wie die Beitragsfreiheit sollte nach Ansicht von Kienbaum "jedoch beibehalten werden, da eine Akzeptanz von Pflichtbeiträgen für die Berufsgruppe der Pflegenden nicht zu erwarten ist".
Vereinigung der Pflegenden vs. Pflegekammer
Die VdPB war im April 2017 vom Bayerischen Landtag beschlossen worden. Im Oktober 2017 nahm sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre Arbeit auf. Pläne zur Verwirklichung einer Pflegekammer in Bayern waren zuvor gescheitert. Obwohl die Aufgaben der VdPB jenen einer Pflegekammer ähneln, betrachten Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstands Pflege sie mehrheitlich aufgrund der freiwilligen Mitgliedschaft und Beitragsfreiheit nicht als demokratisch legitimierte und unabhängige Interessenvertretung der Pflegefachpersonen in Bayern.