Zum kommenden Wintersemester 2022/2023 startet an der Universität zu Lübeck der berufsbegleitende Bachelorstudiengang "Angewandte Pflegewissenschaft". Er ist nach Angaben der Uni einer der ersten Studiengänge in Deutschland, die die Qualifikation für heilkundliche Tätigkeiten integrieren.
Selbstständige Ausübung heilkundlicher Aufgaben für Pflegefachpersonen
Studierende können sich wahlweise auf die pflegerisch-heilkundliche Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden oder von Menschen mit Demenz spezialisieren.
Die selbstständige Ausübung heilkundlicher, bisher dem ärztlichen Beruf vorbehaltener Aufgaben umfasst bestimmte diagnostische und therapeutische Maßnahmen in der Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie die Verschreibung von Wundauflagen oder anderen Hilfsmitteln.
Bislang wenig Qualifizierungsangebote
Bereits seit mehreren Jahren gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Modellklausel, die unter bestimmten Voraussetzungen die selbstständige Ausübung dieser Tätigkeiten durch zusätzlich qualifizierte Pflegefachpersonen erlaubt.
Bisher sei diese Modellklausel jedoch kaum umgesetzt, teilte die Uni mit – auch weil es an entsprechenden Qualifizierungsangeboten mangele.
Der neue Studiengang wirke diesem Manko entgegen.
Bis Mitte September sind Bewerbungen möglich
Der Studiengang umfasst 7 Semester, ein direkter Einstieg in das dritte Fachsemester ist bei Anerkennung der erfolgreich absolvierten Berufsausbildung über den Prüfungsausschuss vorgesehen.
Zu Beginn jeden Wintersemesters stehen 20 Studienplätze zur Verfügung.
Bewerbungen sind bereits möglich, der Bewerbungszeitraum endet am 15. September.
Der Studienverlauf ist auf ein Teilzeit-Studium ausgerichtet. Die Lehrveranstaltungen werden an 3 zusammenhängenden Tagen pro Woche erfolgen, sodass das Studium mit einer Berufstätigkeit im Teilzeit-Umfang von bis zu 50 % verbunden werden kann.
Voraussetzungen für das Pflegestudium
Zugangsvoraussetzung sind die allgemeine Hochschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege oder generalistische Pflegeausbildung).
Daneben steht der Studiengang auch Personen offen, die über eine allgemeine Hochschulreife verfügen, sich aber noch in einer dreijährigen Ausbildung in einem Pflegeberuf befinden; eine abgeschlossene Probezeit ist in diesem Fall Voraussetzung.