Ob Kinästhetik beruflich Pflegenden oder pflegebedürftigen Menschen Vorteile bringt, ist weiterhin unklar. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und der Universität zu Lübeck im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hervor.
Keine nachweisbaren Vorteile für Pflegebedürftige
Die ausgewerteten Studien zeigten weder gesundheitliche Vor- noch Nachteile für Pflegebedürftige durch die Anwendung kinästhetischer Prinzipien, teilte das IQWiG am Mittwoch mit. Ihre Aussagekraft sei jedoch aufgrund methodischer Mängel eingeschränkt. Für beruflich Pflegende fehlten belastbare Studien vollständig. Der Nutzen oder Schaden von Kinästhetik in der pflegerischen Bewegungsförderung bleibe somit unklar.
Aufwändige Implementierung ohne Nutzennachweis
Kinästhetik ist vor allem im deutschsprachigen Raum verbreitet und soll Bewegungsabläufe fördern sowie Pflegende körperlich entlasten. Die Umsetzung erfordere jedoch zusätzliche Ressourcen. Da ein Nutzennachweis fehlt, sei eine Förderung durch gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung nicht gerechtfertigt, so das Autorenteam. Empfehlungen seien erst nach methodisch hochwertigen Interventionsstudien möglich.