Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant ein neues Digitalisierungsgesetz. Ein Eckpunktepapier, das BibliomedPflege vorliegt, sieht neben dem Ausbau der Telemedizin und der Telematik-Infrastruktur (TI) u. a. auch digitale Pflegeanwendungen auf Rezept vor. Künftig sollen Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege auf eRezept möglich sein. Die soziale Pflegeversicherung soll die sog. DiPAs erstatten. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte soll die DiPAs jeweils zulassen und prüfen.
DiPAs für die Pflege
Zudem will das BMG künftig die TI für die grenzüberschreitende Versorgung öffnen. Dazu gehören eRezept und ePa (elektronische Patientenakte). Insbesondere im Pandemiefall soll die Versorgung über Grenzen hinweg gestärkt werden.
Digitale Chancen – Neue Technik für moderne Pflege
Für den Austausch unter den Leistungserbringern ist ab 2023 ein Messaging-Dienst vorgesehen, ein Jahr später sollen sichere Videokommunikationsdienste möglich sein.
Anfang September hatte das BMG im Rahmen geplanter Vorhaben angekündigt, seine Ideen für ein neues Digitalisierungsgesetz noch im Herbst bekanntzugeben. Damals war für spätestens Mitte 2021 die Umsetzung des Gesetzes anvisiert.