Der niedersächsische Landtag hat in der Vorwoche eine Novelle für ein geändertes Pflegegesetz auf den Weg gebracht. Ein Kernelement der Gesetzesänderung ist nach Aussage von Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) die Koppelung der Förderung der Investitionskosten des Landes an eine tarifgerechte Entlohnung des Pflegepersonals. Denn die Zahlung tarifgerechter Löhne sei ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Erstattung der Pflegelöhne über Kassen
Die aktuelle Einigung von Kassen und Pflegedienstanbietern sei ein gutes und wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der Pflege in Niedersachsen. 99 % der rd. 1.500 ambulanten Pflegedienste seien dabei, so Behrens weiter.
Damit stelle das neue Modell sicher, dass den Pflegediensten die tatsächlich gezahlten Gehälter der Beschäftigten von den Kranken- und Pflegekassen vergütet würden.
"Das bedeutet, wer höhere Löhne zahlt, kann sich auf die Erstattung in der Leistungsabrechnung verlassen."
Das komme Pflegediensten, Pflegepersonal und pflegebedürftigen Menschen zugute.
Örtliche Pflegeplanung verbessern
Außerdem solle es künftig eine "Beschwerdestelle Pflege" geben, die im Büro der Landespatientenschutzbeauftragen angesiedelt werde. An diese könnten sich dann professionell Pflegende, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. Missstände könnten so früher aufgedeckt und Fehlentwicklungen könne entgegengewirkt werden, so die Erwartungen der Ministerin.
Zudem würden die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung – Landespflegebericht, örtliche Pflegeberichte und Pflegekonferenzen – "besser aufeinander abgestimmt und konsequent genutzt". Ziel sei, regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur zu erhalten und die örtliche Pflegeplanung voranzubringen.
"Das wird auch für die Kommunen eine wichtige Planungshilfe für ein angepasstes Angebot vor Ort sein."