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Pflegepolitik - Schweiz

SBK: Pflegegesetz enttäuscht

Schweizer Bundesrat legt neues Pflegegesetz vor. Pflegeverband kritisiert mangelnde Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen.

Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch im Rahmen der zweiten Etappe der Pflegeinitiative ein Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie begleitende Verordnungen präsentiert. Kritik kam umgehend vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) und von den Gewerkschaften. 

Das Gesetz soll die im November 2021 angenommene Volksinitiative umsetzen. Diese umfasst unter anderem, die Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen zu verbessern, die Pflegeausbildung zu stärken und die eigenverantwortliche Leistungserbringung der Pflegefachpersonen gesetzlich zu verankern.

SBK: Zentrale Forderungen nicht erfüllt

Der SBK äußerte sich am selben Tag in einer Pressemitteilung enttäuscht über den Gesetzesentwurf. Nach Ansicht des Verbands fehlen im neuen Gesetz zentrale Regelungen, etwa für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine bessere Finanzierung der Pflege. Gerade diese Punkte seien Kernforderungen der Volksinitiative und für die Pflegeberufe wie auch für die Bevölkerung essenziell.

Außerdem habe der Bundesrat "seinen eigenen ersten Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vom Sommer 2024 verschlechtert", schreibt der SBK. Der Verband setze sich daher mit Nachdruck für die vollständige Umsetzung der Volksinitiative ein. "Nur so ist es Pflegefachpersonen möglich, langfristig im Beruf zu bleiben."

Bundesrat spart bei der Pflegequalität

Der Bundesrat verzichte auf Regelungen, die eine bedarfsgerechte Personalausstattung in allen Pflegebereichen ermöglichen. Genau dies sei ein Kernelement der Pflegeinitiative.

"Dass für die Verbesserungen der Pflegequalität keine Finanzierungslösungen vorgeschlagen werden, macht das Gesetz für die Pflegenden zusätzlich zahnlos. Der Bundesrat spart auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten und auf Kosten der Pflegenden bei der Pflegequalität. Mit einer solchen Lösung ist es unmöglich, die Berufsverweildauer zu erhöhen", kritisierte SBK-Präsidentin Sophie Ley.

Sozialpartner dürfen Standards unterschreiten

Ein weiterer Kritikpunkt: Das Gesetz erlaube es Sozialpartnern, nationale Vorgaben beim Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen zu unterschreiten – dies sei "ein Novum im sozialpartnerschaftlichen Kontext".

"Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat ausgerechnet in der Pflege ein solches Exempel statuieren will. Damit gefährdet die Landesregierung die ganze Vorlage", kommentierte die Geschäftsführerin des SBK, Yvonne Ribi.

Positive Aspekte und Forderungen nach Nachbesserung

Positiv bewertet der SBK, dass die Reglementierung der Pflegeexpertin APN (Advanced Practice Nurse) endlich angegangen wird. Erfreulich sei, dass der Bundesrat die Notwendigkeit eines Masterstudiums anerkenne, "denn Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN benötigen vertieftes Wissen zur Entscheidungsfindung bei hochkomplexen Sachverhalten und klinische Kompetenzen für eine erweiterte pflegerische Praxis". 

Der SBK fordert umfassende Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess, um die Attraktivität des Berufs zu stärken und die Pflegequalität zu sichern.

Gewerkschaften befürchten Verschlechterungen

In einer gemeinsamen Medienmitteilung begrüßen die Gewerkschaften zwar die vom Bundesrat angestrebten Ziele. Sie kritisieren aber, dass für die neuen Vorgaben keinerlei zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen seien. "Selbstverständlich ist aber klar: Ohne mehr Mehl kein größerer Kuchen." Statt einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen fürchten sie eine weitere Verdichtung der Arbeit und noch mehr Stress für die beruflich Pflegenden.

Das Fehlen von Vorgaben für die personelle Ausstattung könne zu ebenfalls zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen führen. Zudem sei die schon vom SBK kritisierte gesetzlich erlaubte Unterschreitung nationaler Vorgaben beim Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen "für das Pflegepersonal ein Hohn". Damit würden die mit im Gesetz bewusst angestrebten Verbesserungen gleich wieder rückgängig gemacht.
 

Hintergrund: Die Volksinitiative

Die Volksinitiative "Für eine starke Pflege", die am 28. November 2021 vom Schweizer Stimmvolk mit rund 61 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde, hatte das Ziel, Bund und Kantone gesetzlich zu verpflichten, eine dem Bedarf der Bevölkerung angemessene pflegerische Versorgung sicherzustellen. 

 

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