Die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit soll weiterentwickelt werden. Im Forschungsprojekt "MEET" arbeiten die Hochschule Osnabrück, die Interdisziplinäre Care Forschung gGmbH, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg sowie die Medizinischen Dienste unter Leitung des Medizinischen Dienstes Bund an Vorschlägen für ein künftig bedarfsgerechteres Verfahren.
Ziel ist nach Angaben der Hochschule Osnabrück, die Begutachtung künftig nicht nur zur Feststellung des Pflegegrads zu nutzen, sondern stärker für die Versorgungsplanung einzusetzen. Zudem sollen Möglichkeiten geprüft werden, wie das Verfahren angesichts steigender Antragszahlen effizienter gestaltet werden kann.
Mehr als zwei Millionen Begutachtungen pro Jahr
Nach Angaben der Projektpartner werden in Deutschland jährlich mehr als zwei Millionen Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit durchgeführt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Laut Statistischem Bundesamt lebten 2023 rund 5,69 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland.
"Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist ein zentraler Baustein im deutschen Pflegesystem. Allerdings stoßen die vorhandenen Kapazitäten an Grenzen und zugleich bietet das Verfahren ungenutztes Potenzial", sagte der Professor für Pflegewissenschaft an der Hochschule Osnabrück, Andreas Büscher.
Rolle von Pflegefachpersonen wird untersucht
Im Rahmen des Projekts soll unter anderem untersucht werden, ob und unter welchen Bedingungen Pflegefachpersonen stärker in das Begutachtungsverfahren eingebunden werden können. Nach Einschätzung der Forschenden verfügen sie über die notwendige fachliche Expertise und stehen häufig bereits mit pflegebedürftigen Menschen in Kontakt. Gleichzeitig soll die Akzeptanz eines solchen Ansatzes unter den Fachkräften geprüft werden.
Darüber hinaus wollen die Projektpartner analysieren, wie die im Rahmen der Begutachtung erhobenen Daten besser genutzt werden können. "Bisher dient die Begutachtung vor allem der Feststellung des Pflegegrads. Doch die gewonnenen Informationen könnten frühzeitig für Beratung und passgenaue Angebote genutzt werden: Etwa für Angehörige, die überfordert sind, oder für Haushalte in prekären Situationen", sagte Büscher.
Fokus auf häusliche Versorgung
Bis zum Jahr 2028 sollen konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis vorliegen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der häuslichen Pflege. Nach Angaben des Projektteams werden rund 85 Prozent der Menschen in der Pflegeversicherung zu Hause versorgt.
"Häusliche Pflege ist die Grundlage für unser Pflegesystem und auch der Grund, warum das System überhaupt funktioniert", sagte Büscher. Ziel sei es deshalb, die häusliche Versorgung bereits im Rahmen der Begutachtung stärker zu berücksichtigen.
Das Projekt MEET läuft bis Ende März 2028 und wird über den Medizinischen Dienst Bund mit Mitteln des Bundesamts für Soziale Sicherung gefördert.