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Pflegekammer Baden-Württemberg

Probleme beim Registrierungsverfahren

Fehler in der Datenübermittlung hat der Gründungsausschuss mittlerweile "weitestgehend" beheben können.

Im Registrierungsverfahren für eine Landespflegekammer in Baden-Württemberg sind offenbar Pannen aufgetreten. So hätten einige Pflegefachpersonen fehlerhafte Anschreiben erhalten oder gar keine. Mittlerweile seien die Probleme aber "weitestgehend" behoben worden, teilte der Gründungsausschuss mit.

Fehlerhafte Datenübermittlung

Ursache seien Fehler bei der Datenübermittlung. In Relation zu den insgesamt 116.000 angeschriebenen Pflegefachpersonen sei jedoch nur eine geringe Zahl an Personen betroffen.

Bis Dienstag dieser Woche hätten dem Gründungsausschuss gut 15.000 Fehlermeldungen vorgelegen, zitierte am Freitag die Badische Zeitung dessen Vorsitzenden Peter Bechtel. 3.100 Schreiben hätten nicht zugestellt werden können.

Pflegefachpersonen erhalten rechtzeitig ihr Anschreiben 

In der aktuellen Krankenhaus- und Pflegestatistik des Landes Baden-Württemberg sind 113.435 Pflegefachpersonen erfasst. Zu den bekanntgewordenen Fehlermeldungen erläutert Bechtel auf der Webseite des Gründungsausschusses:

"Wir können keine validen Zahlen bezüglich falscher oder fehlender Anschreiben nennen, denn die Zahlen variieren täglich. Es ist richtig, dass es in der Zwischenzeit auch bei uns vermehrt zu Rückmeldungen gekommen ist. (…) Diesen Rückmeldungen sind wir äußert sorgsam nachgegangen und haben diese nach unserem derzeitigen Kenntnisstand weitestgehend bearbeiten können. Das bedeutet, dass alle Pflegefachpersonen, die uns von den Arbeitgebern gemeldet und die aus verschiedenen Gründen noch nicht angeschrieben wurden, zeitnah und rechtzeitig ihr Anschreiben erhalten werden."

Damit seien alle, die sich gegen die Errichtung der Pflegekammer aussprechen wollten, in der Lage, noch bis 23. Februar eine Einwendung einzulegen.

Lediglich die Rückläufer aufgrund fehlender oder falscher Adressen könnten voraussichtlich nicht mehr bis zu diesem Datum angeschrieben werden, da die Recherche der richtigen Adressen mehr Zeit in Anspruch nehme.

Veto bis 23. Februar möglich 

Zwar könne Bechtel Fragen und Unsicherheiten, die sich aus diesem Vorfall ergäben, nachvollziehen. Gleichzeitig verwies er aber auch auf die Tatsache, dass es sich nicht um eine Vollbefragung handelt, bei der alle Pflegefachpersonen ihr Votum abzugeben haben.

Grundlage für das 60-Prozent-Quorum – die Zahl der Stimmen, die erreicht sein muss, damit das Registrierungsverfahren Gültigkeit hat – bilde die Zahl aus der Krankenhaus- und Pflegestatistik, also die genannten 113.435.

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