• News
Akademisierung der Pflege

"Der Durchbruch kam erst 2024"

Wie entwickelt sich die Akademisierung der Pflege? Pflegewissenschaftler Markus Zimmermann erklärt Fortschritte, Herausforderungen und was jetzt wichtig ist, um Pflege wissenschaftlich weiter zu stärken.

Ein Gespräch mit Pflegewissenschaftler Markus Zimmermann über 40 Jahre Akademisierung der Pflege, aktuelle Weichenstellungen und die nächsten Schritte für die Pflegeprofession.

 

Herr Professor Zimmermann, wie bewerten Sie den Akademisierungsprozess der Pflege der vergangenen 40 Jahre?

Die Entwicklung der Pflegewissenschaft in Deutschland basiert auf den frühen hochschulischen Qualifikationen in Pädagogik, Management und Pflegewissenschaft. Erst diese Grundlagen ermöglichten Forschung, die später zu Beginn der 2000er-Jahre Wirkung entfaltete – etwa in der Verbundforschung „Angewandte Pflegeforschung“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Allerdings war die hochschulische Qualifizierung zunächst ausschließlich eine Weiterbildung nach der beruflichen Pflegeausbildung. Das führte oft zu einem Exit aus der Pflegepraxis – entsprechend war der direkte Nutzen für die Versorgung eher gering.

Wann änderte sich das und was hat die Modellstudiengänge so bedeutend gemacht?

Der entscheidende Impuls ging von den ersten Modellstudiengängen „Pflege“ in Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen aus. Sie eröffneten erstmals die Möglichkeit, über ein Studium die Berufszulassung zur Pflegefachperson zu erwerben. Auch wenn diese Programme zunächst in Kooperation mit Fachschulen liefen, brachten sie wissenschaftliche Grundlagen – etwa Evidence Based Nursing – in die Praxis. Das war neu. Zudem erbrachten die Modellstudiengänge den Nachweis, dass sich ein Bachelorstudium der Pflege in das deutsche Bildungssystem integrieren lässt.

Mit dem Pflegeberufegesetz 2020 wurde das Studium regulär – warum blieb der große Effekt aus?

Weil das Studium gegenüber der dual vergüteten Ausbildung unattraktiv war. Die theoretischen und praktischen Anforderungen waren ähnlich hoch, aber Studierende mussten ihren Lebensunterhalt zusätzlich verdienen – trotz 2.300 Stunden praktischer Ausbildung zumeist in vorlesungsfreien Zeiten. Die Folge: Hunderte Studienplätze blieben frei.

Was hat sich mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz geändert?

Sehr viel. Seit 2024 ist das Pflegestudium als duales Studium mit Ausbildungsverhältnis ausgestaltet. Das hat zu einem deutlichen Zulauf geführt – auch wenn immer noch nicht alle Plätze besetzt sind. Zudem sind seit 2025 heilkundliche Kompetenzen in den Feldern Diabetes, Demenz und Wunde obligatorischer Bestandteil des Studiums und der staatlichen Prüfung. Das erhöht die Attraktivität und Besonderheit.

Warum tut sich die Praxis bis heute so schwer damit, die Kompetenzen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen zu nutzen?

Neben den Fortschritten in der Qualifizierung entstand ein bis heute nicht abgeschlossener Diskurs darüber, wie Pflegeeinrichtungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sinnvoll einsetzen können. Obwohl die erweiterten Kompetenzen des Bachelorstudiums im Berufsgesetz (§ 37,3) klar benannt sind, hat sich die pflegerische Praxis lange Zeit schwer damit getan, diese Kompetenzen in konkrete Stellenprofile und Tätigkeitsbeschreibungen zu übersetzen. Dabei würde die steigende Komplexität der pflegerischen Versorgung den Einsatz dieser zusätzlichen Kompetenzen dringend erfordern. Hinzu kommt: Seit 2024 wurden die Anforderungen an den Pflegeberuf durch die EU‑Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36 weiter erhöht – ein „umfassendes Wissenschaftsverständnis“ gilt nun als Grundkompetenz. Dennoch liegt der Schwerpunkt in Deutschland weiterhin auf der fachschulischen Ausbildung, was den Transfer hochschulischer Inhalte in die Praxis zusätzlich erschwert. Der hochschulische Weg in den Pflegeberuf hat sich insbesondere durch die Nachbesserungen im Pflegestudiumstärkungsgesetz etabliert. Damit knüpft Deutschland an internationale Standards an, in denen akademische Pflegequalifikationen längst die Regel sind. In der Versorgungspraxis ist dieser Paradigmenwechsel jedoch noch nicht vollständig angekommen.

Wie stark wirkt akademisierte Pflege heute in der Versorgung?

Noch zu wenig. Trotz Verbesserungen machen hochschulisch qualifizierte Pflegende weiterhin nur einen sehr kleinen Anteil des Personals aus – außerhalb der Unikliniken sind es teilweise weniger als ein Prozent. In der Langzeitpflege ist der Anteil noch geringer. Das bedeutet: Ihr potenzieller Einfluss bleibt bislang stark begrenzt.

Welche Entwicklungen beobachten Sie aktuell in der Akademisierung?

Derzeit entsteht ein struktureller Wandel. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege schafft Bedingungen, heilkundige Tätigkeiten künftig als abrechenbare Leistungen zu verankern. Für Frühjahr 2026 ist zudem ein Bundesgesetz zur Advanced Practice Nurse (APN) angekündigt – ein international längst etablierter Qualifikationsstandard auf Masterniveau. Damit könnte die zweite Stufe der pflegewissenschaftlichen Qualifikation in die Versorgung eingebunden werden.

Es gibt aber auch offene Fragen. Welche stellen sich besonders drängend?

Der Verbleib akademisch qualifizierter Pflegender muss systematisch untersucht werden. Weiterhin steht die Hypothese im Raum, dass Bachelorabsolventinnen und -absolventen die pflegerische Praxis zu selten erreichen. Hierzu laufen derzeit wichtige Studien, etwa die groß angelegte Registerstudie AkaPReg der TH Deggendorf. Ebenso bedeutend ist das Projekt "BAPID – Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland" des Deutschen Pflegerats zur künftigen Bildungsarchitektur der Pflege.

Was ist hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Akademisierung wichtig?

Für die weitere Entwicklung der Akademisierung der Pflege ist es entscheidend, dass Bachelorabsolventinnen, -absolventen und künftig auch Advanced Practice Nurses in der Personalbemessung sowohl im akutstationären Bereich als auch in der Langzeitpflege klar berücksichtigt werden. Ihre Funktionen müssen in den Bemessungsverfahren explizit ausgewiesen sein, was zugleich Anpassungen in den Vergütungssystemen erfordert. Ebenso wichtig ist eine umfassende Professionalisierung der praktischen Ausbildung: Praxisanleiterinnen und -anleiter sollten perspektivisch mindestens über einen Bachelorabschluss verfügen, um Studierende wie auch Auszubildende auf einem angemessen hohen Niveau begleiten zu können. Darüber hinaus braucht es Strukturen, die Masterabsolventinnen und -absolventen systematisch in bestehende fachliche Weiterbildungswege integrieren – beispielsweise in der Neonatologie –, wofür insbesondere landesrechtliche Regelungen notwendig sind. Schließlich muss die Pflege als Profession in der Lage sein, über ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Eine bundesweite Vertretung, etwa in Form einer Bundespflegekammer, ist hierfür unverzichtbar. Nur mit einer solchen Selbstverwaltung lassen sich Fehlentwicklungen verhindern, wie sie etwa bei den derzeit acht Prüfungen zur staatlichen Anerkennung im Pflegestudium sichtbar werden – dreimal schriftlich, einmal mündlich, einmal praktisch, einmal schriftlich heilkundliche Kompetenzen, einmal mündlich heilkundliche Kompetenzen, einmal praktisch heilkundliche Kompetenzen.

Kostenloser Newsletter

  • 2x Wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt
* Ich stimme den Bedingungen für den Newsletterversand zu. 

Bedingungen für Newsletterversand:

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.