Steuerliche Besonderheiten führen dazu, dass Pflegende in Bayern auf ihre Corona-Prämie nun doch Steuern zahlen müssen – anders als von der Politik versprochen. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Montag.
Die Pflegenden fühlten sich "verarscht", zitiert die Zeitung das Mitglied des Personalrats in einem großen oberbayerischen Klinikum, Frank Godenrath. Das sei wieder die übliche Masche, "wie man mit Pflegekräften umgeht – Wertschätzung gleich null". Das schaffe Frustration, so Godenrath, der selbst Pfleger ist.
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft betonte:
"Das ist ein großes Ärgernis, das wir schon sehr früh moniert haben."
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe zu Beginn des Jahres die neuerliche Corona-Prämie für besonders belastetes Krankenhauspersonal "sehr geschickt" angekündigt. Demnach sollten die Extra-Prämien "von den Krankenhäusern bis Ende Juni 2021 an die Beschäftigten ausgezahlt werden, damit die Prämien steuerfrei gestellt sind".
Kein eigener Seuterfreibetrag für 2021
Erst im kursiv Gedruckten taucht dann auf, dass die Corona-Prämien von 2020 und von 2021 addiert werden sollen – der Steuerfreibetrag hingegen erhöht sich nicht. Er gilt nun für mehrere Jahre, wie auch das bayerische Finanzministerium auf SZ-Nachfrage mitteilte:
"Bei dem Betrag von 1.500 Euro handelt es sich um einen Freibetrag, der nicht jährlich, sondern im Zeitraum 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 insgesamt nur einmal gewährt wird."
So sähen es nun einmal die "Vorgaben des Bundesrechts" vor.
Bayern gehört zu jenen Bundesländern, die 2020 parallel zur Bundesprämie ebenfalls einen Corona-Bonus gewährt haben. Folglich mussten im Freistaat nun viele Erwerbstätige im Krankenhaus höhere Steuerzahlungen in Kauf nehmen.
Der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), Georg Sigl-Lehner, betonte:
"Da muss man eine Ausnahmeregelung schaffen, sonst wird es ja völlig absurd."
Altenpflege nicht betroffen
Auch der Landesfachbereichsleiter der Gewerkschaft Verdi in Bayern, Robert Hinke, sieht Handlungsbedarf:
"Da die Pandemie noch längst nicht vorbei ist, macht es Sinn, dass die Politik ihre Entscheidung überdenkt."
Die Mitarbeitenden in der Altenpflege sind von den Steuerzahlungen allerdings nicht betroffen, verdeutlichte Sigl-Lehner. Ihnen wurde – im Gegensatz zum Klinikpersonal – für 2021 vom Bund keine weitere Corona-Prämie gewährt.