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Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen

Pflegemanagement fordert einheitliches Vorgehen

Der Bundesverband Pflegemanagement appelliert an Bund und Länder, die Umsetzung des PeBeM einheitlich zu regeln.

Für die voraussichtlich ab Juli wirksame bundeseinheitliche Personalbemessung in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen (PeBeM) hat der Bundesverband Pflegemanagement ein einheitliches Vorgehen gefordert.

Aufgrund der erst mit acht Monaten Verspätung vorgelegten Bundesempfehlungen des GKV-Spitzenverbands gestalte sich die Umsetzung des PeBeM schwieriger als erwartet, teilte das Pflegemanagement in dieser Woche mit.

Finanzierung der Personalkosten klären

Aktuell würden die leistungs- und ordnungsrechtlichen Regelungen auf Länderebene abgestimmt. Damit bestehe die Gefahr eines Flickenteppichs mit unterschiedlichen Vorgaben. Der Bundesverband appellierte an die Partnerinnen und Partner in den Bundesländern und an die Landesministerien, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen.

Die Einrichtungen benötigten vor allem Klarheit über die Finanzierung des geplanten Personalaufbaus. Dieser könne nicht ausschließlich zulasten der Pflegebedürftigen in den Pflegeeinrichtungen gehen.

Auch bei Neuabschluss von Pflegesatzvereinbarungen nach dem 1. Juli müsse es möglich sein, bisheriges Mehrpersonal über die Kostenträger vollständig refinanziert zu bekommen.

Bundesverband Pflegemanagement plant Leitfaden für Mitglieder

Die Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement, Sarah Lukuc, sagte:

"Die Einrichtungen sind jetzt aufgefordert, sich mit dem PeBeM konkret auseinanderzusetzen, auch wenn die Regelungen auf Landesebene noch nicht vorliegen. Sie stehen vor grundlegenden Organisationsentwicklungsprozessen. Es gilt Rollen, Aufgaben und Abläufe in den Einrichtungen zu beleuchten und neu zu definieren."

Nach eigenen Angaben erarbeitet der Bundesverband aktuell in einer Arbeitsgruppe einen Leitfaden, um seine Mitglieder bei der Umstrukturierung zu unterstützen.

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