Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) fordert eine Umstrukturierung der Aufnahmeprozesse in der Notfallversorgung. Die Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs bedarf ihrer Ansicht nach der Einbindung der pflegerischen Expertise, heißt es in einer Stellungnahme, die die Pflegekammer im Rahmen einer Pressemitteilung von Freitag veröffentlicht.
Die Pflegekammer NRW bezieht sich darin auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeitete Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung. Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW, Dominik Stark, erklärte dazu:
"Die Ersteinschätzung ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, da sie maßgeblich über den weiteren Versorgungspfad entscheidet und damit erheblichen Einfluss auf die Sicherheit und den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten hat."
Die vom G-BA im Juli publizierte Richtlinie hat das Bundesministerium zwischenzeitig beanstandet und als "rechtswidrig" eingestuft.
Im Zuge dessen verständigte sich der G-BA darauf, juristische Schritte gegen diese Beanstandung einzulegen und veröffentlichte seinerseits eine Stellungnahme.
Trotz dieser Beanstandung sei "die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Ersteinschätzungsprozess in unseren Augen dringend geboten", so Stark.
"Wir wollen mitgestalten und herausheben, dass auch in der zentralen Notaufnahme direkte Pflege geleistet wird. Die Aufnahmeprozesse in der Notaufnahme müssen umstrukturiert werden und hier sehen wir die Pflege, insbesondere die Notfallpflege, in der Prozessverantwortung."
Pflegekammer NRW fordert Bestandsaufnahme
Laut Pflegekammer liegen derzeit keine belastbaren Zahlen über die Zahl der Notaufnahmen und die quantitativen und qualitativen Personalausstattungen vor. Sie fordert daher eine Bestandsaufnahme, um zu klären,
- wie viele Notaufnahmen es gibt,
- wie viele Pflegefachpersonen und andere Berufsgruppen dort tätig sind,
- über welche Qualifikationen diese verfügen und
- wie das Ersteinschätzungsverfahren bisher geregelt ist.
Die Pflegekammer NRW sieht es als notwendig an, in den Prozess der Evaluation eingebunden zu werden.
Übergangsregelungen erforderlich
In ihrer Stellungnahme stellt die Pflegekammer außerdem eine zu geringe Zahl an Pflegefachpersonen mit der Weiterbildung Notfallpflege fest. Auch gebe es zu wenige Weiterbildungsstätten. Daher sei dringend erforderlich, "dass die schon jetzt eingesetzten Pflegefachpersonen, die teilweise über fünf Jahre Erfahrung verfügen und umfangreiche Schulungen im Bereich der Ersteinschätzung aufweisen, zumindest übergangsweise ebenso für den Prozess der Ersteinschätzung rechtssicher eingesetzt werden können".
Ferner fordert die Pflegekammer eine Übergangsregelung, in der auch Fachpflegende der Intensiv- und Anästhesiepflege im Bereich der Notaufnahme einzusetzen sind, sofern sie über einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich verfügen.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen betont:
"In alle Belange, die beruflich Pflegende betreffen, sind die Pflegenden selbst über ihre Selbstverwaltung in die Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse einzubinden. Auf Landesebene ist die Pflegekammer zu beteiligen. Die Formulierung dessen, was pflegerisches Handeln im Sinne des Pflegeprozesses ist, muss durch die Profession Pflege und nicht durch andere Professionen erfolgen."