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Pflegekammer NRW kritisiert Aufenthaltslücke

Pflegekammer NRW fordert Bleiberecht nach Examen

Internationale Auszubildende in der Pflege können nach bestandener Abschlussprüfung vorübergehend ihren Aufenthaltsstatus verlieren und dadurch nicht unmittelbar als Pflegefachperson arbeiten. Darauf weist die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hin. Sie fordert ein automatisches vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht für Absolventinnen und Absolventen aus dem Ausland.

Nach Angaben der Pflegekammer NRW endet bei vielen internationalen Auszubildenden die Aufenthaltserlaubnis mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses, das rechtlich bereits am Tag der letzten Examensprüfung ausläuft. Betroffen seien insbesondere Personen, die über das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach Deutschland gekommen sind.

Aufenthaltstitel endet mit Ausbildungsabschluss

Während Absolventinnen und Absolventen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Vorlage einer vorläufigen Prüfungsbescheinigung unmittelbar als Pflegefachpersonen tätig werden können, müssen Pflegekräfte aus dem Ausland zunächst einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gleichzeitig liegt die Berufsurkunde häufig erst Monate später vor.

Dadurch entstehe eine Lücke zwischen bestandenem Examen und der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels. "Wir erleben hier eine massive strukturelle Benachteiligung von Menschen, die unter hohem Aufwand im Ausland angeworben werden", sagte Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. "Sie durchlaufen eine harte Ausbildung und wir bremsen sie am Tag ihres Erfolgs eiskalt aus."

Nach Angaben der Kammer kann die Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen bis zu sechs Monate dauern. In dieser Zeit würden viele Betroffene mit einer befristeten Fiktionsbescheinigung weiterbeschäftigt, häufig jedoch nicht als Pflegefachperson, sondern in Tätigkeiten der Pflegehilfe.

Kritik an Nachweisen zum Fachkräftemangel

Zusätzlich kritisiert die Pflegekammer Anforderungen einzelner Ausländerbehörden im weiteren Verfahren. Demnach müssten Pflegefachpersonen teilweise selbst nachweisen, dass in ihrem Beruf ein Fachkräftemangel besteht.

"Hochqualifizierte Menschen, die gerade ein anspruchsvolles Staatsexamen in der Pflege abgelegt haben, werden per Gesetz herabgestuft", so Postel. Die Kammer fordert deshalb, dass Kommunen auf den bisherigen Behördenaustausch zurückgreifen und keine zusätzlichen Einzelnachweise verlangen.

In einem Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf als Fachaufsicht der kommunalen Ausländerbehörden will die Pflegekammer auf eine einheitliche Verfahrenspraxis drängen.

Sorge um die pflegerische Versorgung

Die Kammer verbindet ihre Forderungen mit dem anhaltenden Personalmangel in der Pflege. Nach ihren Angaben könnten in Pflege- und Senioreneinrichtungen in Nordrhein-Westfalen innerhalb der kommenden vier Jahre bis zu 40 Prozent der Pflegefachpersonen in den Ruhestand gehen. In zahlreichen Regionen verließen bereits heute deutlich mehr Pflegefachpersonen den Beruf, als neu hinzukämen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Pflegekammer NRW eine gesetzliche Regelung, nach der internationale Absolventinnen und Absolventen mit bestandener Prüfungsbescheinigung unmittelbar ein vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht erhalten. "Wer eine bestandene Prüfungsbescheinigung vorlegen kann, muss ab Tag eins ein automatisches, vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht als Pflegefachperson erhalten – ohne Wenn und Aber", sagte Postel.

Nach Angaben der Kammer arbeiten bundesweit rund 350.000 Menschen aus dem Ausland in Pflegeberufen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur pflegerischen Versorgung.

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