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Pflegekammer NRW

Nur 125.000 Pflegefachpersonen vollständig registriert

Pflegekammer NRW: Nur 125.000 Pflegefachpersonen vollständig registriert

Knapp zwei Jahre nach ihrer Gründung kämpft die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) noch immer mit unvollständigen Registrierungen. Ende Juli 2026 hatten erst rund 125.000 Pflegefachpersonen ihre Daten vollständig hinterlegt, obwohl nach Angaben der Kammer rund 270.000 Menschen Mitglied sind. Im Interview erläutert Geschäftsführerin Anja Wiedermann, warum diese Differenz besteht, wie sie auf Kritik an Pflichtbeiträgen reagiert und weshalb der aktuelle Jahresbeitrag von 20 Euro langfristig nicht ausreichen wird.

 

Frau Wiedermann, nur rund 125.000 Pflegefachpersonen haben sich bislang vollständig bei der Pflegekammer NRW registriert. Warum ist die Zahl deutlich niedriger als die der Kammermitglieder?

Zunächst ist wichtig, zwischen der gesetzlichen Mitgliedschaft und der vollständigen Anmeldung zu unterscheiden. Diese beiden Begriffe werden häufig miteinander vermischt. Alle Pflegefachpersonen mit einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung sind nach dem Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen automatisch Mitglied der Pflegekammer. Nach unserem aktuellen Datenstand betrifft das rund 270.000 Menschen. Grundlage dafür sind die Daten, die Arbeitgeber oder beispielsweise Bezirksregierungen und weitere zuständige Stellen auf gesetzlicher Grundlage an die Pflegekammer übermittelt haben. Damit ist der gesamte Anmeldungsprozess jedoch nicht automatisch vollständig abgeschlossen. Für die vollständige Erfassung müssen weitere Angaben ergänzt werden, beispielsweise die aktuelle Tätigkeit oder die Berufszulassung. Die Gründe, warum diese Angaben teilweise noch fehlen, sind unterschiedlich. Viele Pflegefachpersonen gehen davon aus, dass die Meldung durch den Arbeitgeber bereits abgeschlossen ist. Andere sind neu nach Nordrhein-Westfalen gekommen, haben den Arbeitgeber gewechselt oder hatten bisher wenig Kontakt zur Pflegekammer. Unsere Aufgabe ist es deshalb, transparent zu informieren und die Mitglieder bei der vollständigen Anmeldung zu unterstützen. Mit unserer Anmeldungsoffensive sprechen wir derzeit unsere Mitglieder direkt an und helfen dabei, den Prozess möglichst einfach zu gestalten.

Wie viele Pflegefachpersonen sind derzeit vollständig registriert?

Ende Juli 2026 haben rund 125.000 Pflegefachpersonen ihre Daten vollständig bei der Pflegekammer NRW angegeben.

Wie viele Mitglieder haben ihre Registrierung bislang nicht vollständig abgeschlossen?

Nach unserem derzeitigen Datenbestand haben rund 145.000 Mitglieder ihre Anmeldung noch nicht vollständig abgeschlossen. Wichtig ist: Diese Personen sind keine "fehlenden Mitglieder". Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und den Pflegeberuf ausübt, ist Mitglied der Pflegekammer. Es fehlen lediglich noch einzelne Angaben, die für eine vollständige Anmeldung erforderlich sind.

Warum noch 145.000 Datensätze unvollständig sind

Warum stockt die vollständige Registrierung vieler Pflegefachpersonen?

Die größte Herausforderung liegt darin, dass das Heilberufsgesetz zwischen Mitgliedschaft und Anmeldung unterscheidet. Diese Unterscheidung ist für viele Menschen zunächst nicht selbstverständlich und führt verständlicherweise zu Fragen. Denn: Mitglied ist man per Gesetz und auch die bereits von Behörden oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übermittelten Pflegefachpersonen sind vollwertige Mitglieder im Sinne des Gesetzes. Die Erfassung bestimmter Daten und die Vorlage der Berufszulassung sind als Registrierung im Heilberufegesetz gesondert geregelt.

"Mitglied ist man per Gesetz"

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übermittelten bis 2025 die gesetzlich vorgesehenen Stammdaten. Für die vollständige Anmeldung benötigen wir darüber hinaus weitere Informationen, beispielsweise zum Tätigkeitsbereich, Weiterbildungsbezeichnungen und die Kopie der Berufszulassung. Diese Angaben sind wichtig, weil sie nicht nur der Verwaltung dienen. Sie sind beispielsweise Grundlage für die Zuordnung zu Wahlgruppen und damit für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Kammerwahl, die 2027 zum zweiten Mal stattfindet. Unser Anspruch ist, diesen Prozess verständlich und transparent zu gestalten und die Pflegefachpersonen dabei zu unterstützen.

Kritiker bezweifeln die Aussagekraft des Registers. Wie belastbar sind die Daten derzeit?

Mit dem Berufsregister entsteht erstmals eine gesetzlich geregelte und überprüfbare Datengrundlage über Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen. Bisher beruhten viele Zahlen zur Pflege auf statistischen Erhebungen und Hochrechnungen. Diese liefern wichtige Hinweise, können aber nicht immer abbilden, wer tatsächlich die Voraussetzungen einer Pflegefachperson erfüllt und aktuell im Beruf tätig ist. Die Pflegekammer führt dagegen ein gesetzliches und damit valides Gesamtregister der Pflegefachpersonen in NRW, das fortlaufend aktualisiert wird. Dadurch entsteht eine deutlich verlässlichere Grundlage für berufspolitische Entscheidungen, für die Weiterentwicklung der Pflege und für die Planung der gesundheitlichen Versorgung.

Beiträge: "Unser Schwerpunkt liegt auf Information und Aufklärung"

Tausende Mitglieder haben Zahlungserinnerungen erhalten. Wie hoch ist die Zahlungsquote beim ersten verpflichtenden Beitrag?

Der Versand der Beitragsbescheide erfolgt in mehreren Wellen und ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Deshalb wäre eine belastbare Aussage zur Zahlungsquote zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös. Positiv ist, dass die Zahl der Widersprüche aktuell bei rund einem Prozent liegt. Das zeigt, dass viele Mitglieder den Bescheid akzeptieren oder zunächst das Gespräch mit uns suchen. Unser Schwerpunkt liegt derzeit auf Information und Aufklärung. Wir möchten offene Fragen beantworten und Mitglieder bei der Registrierung und beim Beitragsverfahren unterstützen. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Beiträgen bestehen, stehen aber aktuell nicht im Mittelpunkt unseres Handelns.

Was sind die häufigsten Gründe, die Mitglieder für ausbleibende Beitragszahlungen nennen?

Die eingegangenen Rückmeldungen zeigen vor allem, dass es Fragen zur Unterscheidung zwischen Mitgliedschaft und Beitragspflicht gibt. In Nordrhein-Westfalen sind diese beiden Aspekte rechtlich voneinander getrennt. Die Mitgliedschaft in der Pflegekammer NRW besteht für Pflegefachpersonen, die über eine entsprechende Berufszulassung verfügen und in Nordrhein-Westfalen wohnen. Sie bleibt auch dann bestehen, wenn jemand beispielsweise nicht mehr aktiv in der Pflege arbeitet. Die Beitragspflicht hingegen richtet sich nach der geltenden Beitragsordnung und ist an die tatsächliche Berufsausübung gekoppelt. Viele Anfragen beziehen sich daher auf die individuelle Situation der jeweiligen Mitglieder, etwa darauf, ob nach einem Wechsel des Tätigkeitsfelds, dem Ausscheiden aus der Pflege oder dem Eintritt in den Ruhestand weiterhin eine Beitragspflicht besteht. Zudem erreichen uns vereinzelt Anfragen zu übersehenen Fristen oder mit der Bitte um eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Wir prüfen diese Anliegen sorgfältig und nehmen die Fragen unserer Mitglieder ernst. Unser Ziel ist es, die jeweiligen Sachverhalte im direkten Austausch zu klären und nachvollziehbar zu erläutern, wie die gesetzlichen Regelungen zu Mitgliedschaft und Beitragspflicht ausgestaltet sind.

Können ausbleibende Beiträge die Finanzierung der Kammer gefährden?

Nein. Die Finanzierung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich geregelt. Wie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts verfügt auch die Pflegekammer über die notwendigen rechtlichen Instrumente, um die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben sicherzustellen und ausstehende Beiträge gegebenenfalls einzufordern. Dabei geht es vor allem um Fairness und Gleichbehandlung aller Mitglieder: Die Beiträge werden von der Gemeinschaft der Mitglieder getragen. Würden einzelne ausstehende Beiträge nicht eingefordert, müsste der fehlende Betrag letztlich von den übrigen Mitgliedern mitgetragen werden. Das entspricht nicht dem Grundsatz einer gerechten Beitragsverteilung. Die Pflegekammer geht verantwortungsvoll mit den Beiträgen ihrer Mitglieder um und stellt sicher, dass die ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben dauerhaft und zuverlässig wahrgenommen werden können.

Warum die Kammer künftig höhere Beiträge erwartet

Ende 2027 läuft die Anschubfinanzierung des Landes aus. Ist die Pflegekammer danach finanziell abgesichert?

Die Anschubfinanzierung des Landes war von Beginn an zeitlich begrenzt und dient dem Aufbau der Pflegekammer als neuer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Langfristig finanziert sich die Pflegekammer, wie andere Heilberufskammern auch, über die Beiträge ihrer Mitglieder. Dieses Prinzip der Selbstfinanzierung ist ein wesentlicher Bestandteil beruflicher Selbstverwaltung, denn es ermöglicht unabhängiges Handeln im Interesse des Berufsstands. Der Haushalt wird durch die gewählte Kammerversammlung beschlossen und orientiert sich an den gesetzlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ziel ist es, die notwendigen Aufgaben zuverlässig zu erfüllen und gleichzeitig die Belastung der Mitglieder angemessen zu halten.

Wie viele zahlende Mitglieder benötigt die Kammer, damit sie sich langfristig selbst finanzieren kann?

Der Finanzbedarf ergibt sich aus den gesetzlichen Aufgaben der Pflegekammer und dem Haushalt, den die Kammerversammlung beschließt. Die Beitragshöhe richtet sich entsprechend nach dem tatsächlichen Finanzbedarf und der Anzahl der beitragspflichtigen Mitglieder. Grundsätzlich gilt: Je mehr beitragspflichtige Mitglieder eine Kammer hat, desto geringer ist die Belastung für den Einzelnen. Dieses Prinzip findet sich auch in anderen Formen der beruflichen Selbstverwaltung und beispielsweise bei Krankenkassen.

Der Jahresbeitrag liegt derzeit bei 20 Euro. Müssen sich die Mitglieder künftig auf höhere Beiträge einstellen?

Ja. Der Beitrag von 20 Euro wurde bewusst als Einstiegsbeitrag während der Aufbauphase anhand des Haushalts festgelegt. Langfristig wird dieser Betrag nicht ausreichen, um alle gesetzlichen Aufgaben einer unabhängigen Pflegekammer ohne Anschubfinanzierung zu finanzieren. Der Beitrag wird perspektivisch steigen, allerdings soll er nicht über fünf Euro pro Monat (60 Euro im Jahr) liegen. Eine berufliche Selbstverwaltung braucht eine verlässliche Finanzierung durch ihre Mitglieder. Nur so kann sie dauerhaft unabhängig von staatlichen Haushalten und wechselnden politischen Rahmenbedingungen arbeiten. Über die künftige Beitragshöhe entscheidet die gewählte Kammerversammlung im Rahmen der Haushaltsberatungen. Dabei gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Anspruch, die Mitglieder nicht mehr zu belasten als nötig.

Gegner der Kammer sagen, ohne staatliche Zuschüsse sei sie nicht lebensfähig. Was antworten Sie?

Die Anschubfinanzierung war von Beginn an als Aufbauhilfe gedacht. Langfristig finanziert sich die Pflegekammer wie andere Kammern über die Beiträge ihrer Mitglieder. Richtig ist: Mit einem Jahresbeitrag von 20 Euro ließen sich die gesetzlichen Aufgaben dauerhaft nicht erfüllen. Deshalb war dieser Beitrag von Anfang an als Einstiegsbeitrag vorgesehen.

"Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Ergebnisse"

Rund 20.000 Menschen haben eine Petition gegen die Pflegekammer unterzeichnet. Warum gelingt es bisher nicht, viele Pflegefachpersonen von der Kammer zu überzeugen?

Kritik an der Pflegekammer nehmen wir ernst. Eine demokratische Selbstverwaltung lebt davon, dass unterschiedliche Perspektiven gehört und diskutiert werden. Gleichzeitig muss eine Online-Petition eingeordnet werden. Sie ist ein legitimes Mittel der Meinungsäußerung, bildet aber nicht automatisch ein repräsentatives Meinungsbild aller Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen ab. Für uns ist entscheidend, im Austausch mit den Pflegefachpersonen zu bleiben, Kritik aufzunehmen und unsere Arbeit transparent zu machen. Vertrauen entsteht nicht durch einen gesetzlichen Auftrag allein, sondern durch nachvollziehbare Ergebnisse. Die wichtigste demokratische Beteiligung erfolgt über die Kammerwahl 2027. Dort entscheiden die Pflegefachpersonen selbst, wer ihre Interessen innerhalb der beruflichen Selbstverwaltung vertreten soll.

Viele Mitglieder fragen nach dem konkreten Nutzen ihres Pflichtbeitrags. Was entgegnen Sie ihnen?

Diese Rückmeldung nehmen wir ernst. Wer einen verpflichtenden Beitrag zahlt, erwartet zu Recht einen erkennbaren Mehrwert. Die Pflegekammer schafft erstmals eine eigenständige berufliche Selbstverwaltung für Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen. Damit erhält die Pflege eine eigene Stimme, die ihre fachlichen Interessen vertreten und die Entwicklung des Berufs mitgestalten kann. Ein konkretes Beispiel ist die Berufsordnung. Sie schafft erstmals verbindliche berufliche Standards für Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen und stärkt die professionelle Rolle der Pflege. Auch bei Weiterbildung und Qualifizierung übernimmt die Pflegekammer zunehmend Verantwortung und entwickelt Strukturen aus Sicht des Berufsstands weiter. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen dort einsetzen können, wo sie gebraucht werden. Ein Beispiel dafür ist unsere Kampagne #nichtdeinjob. Mit der Kampagne informieren wir Pflegefachpersonen darüber, wie sie ihre berufliche Rolle stärken und sich gegen fachfremde Aufgaben wehren können. Es geht dabei nicht darum, einzelne Tätigkeiten pauschal abzuwerten, sondern darum, Pflege als anspruchsvollen Fachberuf sichtbar zu machen und professionelle Arbeit zu schützen. Unser Anspruch ist klar: Pflegefachpersonen sollen ihre Expertise einbringen können und eine starke Stimme in ihrem eigenen Berufsfeld haben.

Woran die Pflegekammer ihren Erfolg messen will

Woran messen Sie den Erfolg der Pflegekammer in den kommenden Jahren?

Der Erfolg der Pflegekammer wird sich daran messen lassen, ob Pflegefachpersonen spürbar profitieren und ob die Pflege als eigenständige Profession stärker wahrgenommen wird. Ein wichtiger Schritt ist die Kammerwahl 2027. Sie gibt den Pflegefachpersonen die Möglichkeit, ihre Vertreterinnen und Vertreter selbst zu bestimmen und die künftige Arbeit der Kammer aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass Pflegefachpersonen ihre beruflichen Rechte kennen, ihre Kompetenzen selbstbewusst nutzen können und bei gesundheitspolitischen Entscheidungen stärker beteiligt werden. Die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Fachkräftemangel, demografischer Wandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und die Integration internationaler Pflegefachpersonen werden die Zukunft des Berufs prägen. Diese Entwicklungen können nur gemeinsam mit der Pflege gestaltet werden. Unser Ziel ist deshalb, die fachliche Expertise der Pflege stärker einzubringen und die Rahmenbedingungen für professionelle Pflege weiterzuentwickeln. Denn eine gute Gesundheitsversorgung braucht starke Pflegefachpersonen – und starke Pflegefachpersonen brauchen eine starke berufliche Vertretung.

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