Die Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland sind innerhalb von acht Monaten deutlich gestiegen. Nach einer Analyse von pflegemarkt.com lag der durchschnittliche monatliche Eigenanteil zum 1. August 2026 bei 3.236,89 Euro und damit 7,7 Prozent höher als im Dezember 2025.
Die Auswertung umfasst nach Angaben des Unternehmens die Kostendaten von 11.378 Pflegeheimen und damit mehr als 97 Prozent aller vollstationären Einrichtungen in Deutschland. Die Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Finanzierung der Pflegeversicherung nach dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).
Mehr als 877 Euro Unterschied zwischen Bundesländern
Am höchsten sind die monatlichen Eigenanteile der Analyse zufolge im Saarland mit durchschnittlich 3.665,52 Euro. Es folgen Bremen mit 3.569,80 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 3.519,88 Euro. Die niedrigsten Kosten verzeichnet Sachsen-Anhalt mit 2.788,27 Euro pro Monat.
Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Bundesland liegen damit mehr als 877 Euro monatlich beziehungsweise mehr als 10.500 Euro pro Jahr.
Besonders stark stiegen die Kosten den Angaben zufolge in Hamburg (+12,01 Prozent), Sachsen-Anhalt (+9,67 Prozent) und Hessen (+9,58 Prozent). Die geringsten Zuwächse wurden für Bremen (+4,15 Prozent) und Bayern (+5,49 Prozent) ermittelt.
Auch pflegebedingte Eigenanteile legen zu
Neben den Gesamtkosten erhöhte sich laut Analyse auch der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflegeleistungen. Bundesweit betrug der Anstieg den Angaben zufolge 8,54 Prozent.
Den stärksten Zuwachs weist der Analyse zufolge Sachsen-Anhalt mit 12,69 Prozent auf.
Das Autorenteam der Untersuchung sieht zudem erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Trägerarten. Bundesweit seien kommunale und freigemeinnützige Einrichtungen im Durchschnitt teurer als private Anbieter. Die Kosten gemeinnütziger Einrichtungen lägen im Bundesdurchschnitt 285,90 Euro und die kommunaler Einrichtungen 272,13 Euro pro Monat über denen privater Pflegeheime.
Die Analyse basiert auf Daten zum Stichtag 1. August 2026. Berücksichtigt wurden der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege, Investitionskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung.