Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt sich dafür ein, die Integration und Anerkennung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland hierzulande zu verbessern. Nötig seien dafür klare Regeln für die Beschäftigung von Pflegefachpersonen, die noch auf ihre Berufszulassung warteten – einschließlich einer einheitlichen und adäquaten Berufsbezeichnung auf Namensschildern. Denn dort würden internationale Pflegefachkräfte oft als Krankenpflegehelfer, Hilfskraft oder Praktikant ausgewiesen. Das entspreche jedoch "in keiner Weise der bereits im Ausland erworbenen, teilweise akademischen Qualifikation der Personen", kritisierte Kammervizepräsident Jens Albrecht zu Jahresanfang. Um Pflegende aus dem Ausland willkommen zu heißen und erfolgreich zu integrieren, sei das nicht hinnehmbar.
Klare Aufgabenprofile und Einarbeitungskonzept wichtig
In einem Positionspapier schlägt die Pflegekammer deshalb die Bezeichnung "Pflegefachperson in Anerkennung" vor. Weitere Maßnahmen seien
- Arbeitsverträge und Tätigkeitsprofile in englischer Sprache,
- ein klares Aufgabenprofil,
- ein zielgerichtetes Einarbeitungskonzept etwa über Integrationsbeauftragte.
Missverständnissen und Diskriminierung vorbeugen
Jährlich befänden sich in NRW fast 7.000 internationale Pflegekräfte im Anerkennungsverfahren, das drei bis 18 Monate dauern könne. Während dieser Zeit würden ihre umfangreichen beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen nicht zielgerichtet eingesetzt oder oftmals schon im Einarbeitungsprozess verkannt.
Missverständnisse und Diskriminierung seien die Folge einer nicht gut durchdachten Unterstützung sowie Einarbeitung internationaler Pflegefachpersonen, warnte die Pflegekammer.
Seit 1. Januar übernimmt die Pflegekammer NRW die Fachsprachprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Sie setzt sich für eine Beschleunigung der Verfahren ein und unterstützt im Fall von Problemen oder Verzögerungen.