Die Befürworterinnen und Befürworter gegen eine Verlängerung der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen erhalten Rückenwind. Nachdem bereits der Bundesverband Pflegemanagement sowie Bayern, Sachsen und Thüringen den Bund aufgefordert haben, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zum Jahreswechsel auslaufen zu lassen, bezieht jetzt auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, Stellung – und damit eine direkte Mitarbeiterin von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). In der Rheinischen Post von Sonntag sagte Moll:
"Ich habe immer gesagt, dass eine Impfpflicht nur Sinn macht, wenn sie für alle gilt. Ein Herauspicken einzelner Gruppen, von denen sich einige dann nachvollziehbar stigmatisiert fühlen, halte ich für keinen guten Weg."
Stigmatisierung einzelner Berufsgruppen vermeiden
Das Verantwortungsbewusstsein unter den Pflegenden sei ohnehin hoch. Pflegepersonal ginge in der überwiegenden Zahl verantwortungsvoll mit Schutzimpfungen um. Das bestätige auch der hohe Prozentsatz der gegen Corona geimpften Pflegenden.
"Aus meiner Sicht bedarf es daher keiner Verlängerung der Impfplicht nur für die Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich."
Auch Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt sich hinter die Initiative der 3 Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen. Ein Sprecher von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte gegenüber der Rheinischen Post, zwar sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht derzeit noch geltendes Bundesrecht. Eine Verlängerung werde aber aus aktueller Sicht nicht für sinnvoll gehalten. Denn die Impfung schließe Ansteckungen nicht aus.
Auch NRW hinterfragt Sinnhaftigkeit der Impfpflicht für Pflegepersonal
Zugleich forderte Laumanns Sprecher, dass der Bund zügig die Sanktionierung ungeimpften Personals stoppt. Dass Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden könnten, obwohl kurze Zeit später die Rechtsgrundlage schon nicht mehr bestehen werde, sei schwer vermittelbar und stoße auf Unverständnis.
Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums hatten zum Stichtag 13. April lediglich 1,9 % bis 2,4 % aller von der Impfpflicht betroffenen Beschäftigten in NRW keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes.
Bundesminister Lauterbach hielt bislang an der Impfpflicht fest. Dem Vernehmen nach will er sich rechtzeitig entscheiden, wie es zum Jahreswechsel weitergehen soll mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.