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Corona-Pandemie

3 Länder fordern Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Bayern, Sachsen und Thüringen haben den Bund aufgefordert, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zum 1. Januar 2023 auslaufen zu lassen.

Parteiübergreifend haben die Gesundheitsministerien in Bayern, Sachsen und Thüringen ein Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht gefordert. In einem gemeinsamen Brief auf Initiative Sachsens wandten sich Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD), Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU) und Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Darin dringen die 3 Länder darauf, die Regelung zum 1. Januar 2023 auslaufen zu lassen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 1. Januar 2023 auslaufen lassen

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bringe "mehr Schaden als Nutzen" und sei nicht mehr zu rechtfertigen, heißt es als Begründung in einer Mitteilung der Ministerien von Donnerstag. Sie sei immer nur als Vorläufer einer allgemeinen Impfpflicht gedacht gewesen. Da diese aber politisch gescheitert sei, gebe es auch keine Rechtfertigung mehr für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Insbesondere mit Blick auf die Versorgungssicherheit und den "enormen" Verwaltungsaufwand für Einrichtungen und Gesundheitsämter lehnten die 3 Länder eine Verlängerung über Ende 2022 ab.

Jede Pflegeperson wird gebraucht

Wichtig sei, die Menschen in Pflegeeinrichtungen bestmöglich zu versorgen. Dazu sei jede Pflegeperson nötig – auf niemanden von ihnen könne verzichtet werden.

Derzeit werde die geltende Regelung allein auf dem Rücken derer ausgetragen, die das Gesundheitssystem in den vergangenen Jahren am Laufen gehalten hätten.

Anstatt an dem Konstrukt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festzuhalten, sollte die Bundesregierung dazu übergehen, Anreize für Auffrischungsimpfungen mit angepassten Impfstoffen für alle zu schaffen.

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