Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind in der Pflege höher als in vielen anderen Branchen – mit Blick auf öffentliche Einrichtungen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahrs am Montag vorgelegt hat.
Pflegeazubis im Öffentlichen Dienst mit 1.231 Euro Verdienst an der Spitze
Demnach erhalten Azubis im ersten Ausbildungsjahr zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann mit 1.231 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) bzw. 1.191 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) die höchste Ausbildungsvergütung unter den untersuchten Tarifbranchen.
Pflegeberufe verfügten mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des Öffentlichen Diensts über gesonderte Regelungen. Damit reagierten die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachpersonalmangel in der Pflege, teilte das WSI mit.
Allerdings gälten diese Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen, die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fielen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag könne die Ausbildungsvergütung hingegen deutlich geringer ausfallen.
Fachpersonalmangel führt zu höheren Gehältern
Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzten sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variierten die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 732 Euro, die im Thüringer Friseurhandwerk gezahlt werde, und 1.297 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei den Ländern.
Der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten, beschrieb:
"In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden. Die Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden kann."
Insgesamt reicht die Spannbreite von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro pro Monat im Frisörhandwerk oder der ostdeutschen Floristik bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden.