Pflegestudierende sollen künftig eine Vergütung für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium hervor.
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) soll die Vergütung für diejenigen geregelt werden, die sich für ein Pflege-Studium entscheiden oder die bereits studieren. Gleichzeitig soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege vereinfacht werden.
Erst vor wenigen Wochen hatte sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erneut für bessere Rahmenbedingungen der hochschulischen Pflegeausbildung stark gemacht.
Mit dem PflStudStG soll das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet und die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch die Integration in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung geregelt werden. Studierenden, die bereits eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, sollen für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten können.
Circa 1.500 Studierende im Jahr 2023
Die durch dieses Gesetz entstehenden Kosten könnten nicht genau beziffert werden, heißt es im Entwurf, da unklar sei, wie viele Studierende künftig von den Regelungen betroffen sein werden. Bislang hätten sich jährlich rund 500 Studierende in einem primärqualifizierenden Studiengang nach dem Pflegeberufegesetz erstimmatrikuliert. Über alle Semester hinweg werden sich im Jahr 2023 damit rund 1.500 Studierende auf der bisherigen Grundlage in einer hochschulischen Pflegeausbildung befinden, ausgehend davon, dass das Studium mindestens drei Jahre dauert.
Bei einer Annahme von rund 3.000 Studierenden über alle Semester hinweg, darunter rund 1.000 Studierende, die sich erstimmatrikuliert haben, und ausgehend von den gemeldeten Pauschalbudgets der Länder für das Jahr 2023 ist mit einem durchschnittlichen Pauschalbudget für die praktische Ausbildung in Höhe von rund 8.600 Euro für jede Auszubildende beziehungsweise für jeden Auszubildenden jährlich zu rechnen.
Der Referentenentwurf befinde sich zurzeit in der Ressortabstimmung und sei den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden.