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KHVVG

Vorwurf: Lauterbachs Krankenhausreform ohne Pflege

Lauterbachs Krankenhausreform hat die nächste Hürde genommen. Die Belange der Profession Pflege wurden dabei ignoriert, kritisieren Verbände. Vor allem die Streichung eines Absatzes empören den Deutschen Pflegerat und seine Präsidentin Christine Vogler.

Karl Lauterbachs ignoriert in seiner großen Krankenhausreform weitgehend die Belange der Pflege, lautet die Kritik der Verbände. Nachdem das Gesundheitsministerium zahlreiche Experten aus dem Gesundheitswesen angehört hat, hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Es folgen nun die Beratungen im Bundestag. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, kritisierte:

"Dieser Entwurf ist eine Missachtung des Könnens der Pflegekräfte. Die Ignoranz gegenüber unseren Forderungen zeigt, dass die Pflege trotz aller politischen Beteuerungen zumindest in dieser Reform keine Beachtung findet."

§ 115h im SGB V gestrichen

Wesentliche Anliegen der Pflegeberufe seien ignoriert und aus dem Referentenentwurf gestrichen worden. Konkret kritisierte Vogler das Streichen des § 115h im Sozialgesetzbuch V. Dieser habe im Referentenentwurf definiert, was unter medizinisch-pflegerischer Versorgung zu verstehen ist und welche Leistungen darunter fallen. Er hätte in den neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, den Level 1i-Kliniken, eine zentrale Rolle spielen können – vorausgesetzt, die Profession Pflege wäre entsprechend eingebunden worden. Im Kabinettentwurf ist dieser Absatz nun  nicht mehr enthalten. Vogler weiter:

"Der Gesetzentwurf konzentriert sich wieder einmal auf den Arztvorbehalt und ignoriert die immense fachliche Kompetenz der Profession Pflege."

DBfK: Wichtige Regelungen entfallen

Auch der Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt sich enttäuscht. DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper sagte:

"Eine Klinik, die Spitzenmedizin leisten will, kommt ohne hohe Pflegequalität nicht aus."

Daher müsse Pflegequalität auch ein Kriterium für die Zuordnung zu Leistungsgruppen sein. Allerdings seinen sämtliche Regelungen, die das Potenzial pflegerischer Kompetenzen gehoben und die Autonomie der Pflegefachpersonen gefördert hätten, gestrichen wurden. Klapper weiter:

"Das Gesetz in dieser Form ist ein Bärendienst für eine erfolgreiche Reform der Gesundheitsversorgung in Deutschland und nutzt die Potenziale der professionellen Pflege nicht."

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