Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Es greift ab Juli. Damit könne Pflegepersonal flexibler und zielgenauer eingesetzt werden, teilte das zuständige Sozialministerium am Dienstag mit.
Fachpersonalquote entfällt
Die Fachpersonalquote entfällt in der vollstationären Pflege und richtet sich künftig danach, wie hoch der jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist.
Vorteil dieses Gesetzes ist nach Ministeriumsangaben, dass Pflegefachpersonen auf einer bundeseinheitlichen, wissenschaftlichen Grundlage stärker entsprechend ihrer beruflichen Fachlichkeit eingesetzt werden können.
Die Personalbemessung orientiere sich am Pflegebedarf, der mit Steigerung der Pflegebedürftigkeit zunehme. Das bedeute, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher sei als der Fachkraftanteil.
Höherer Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden
In einer Pflegesatzvereinbarung werde künftig ein individueller Personalmix festgelegt, dessen Einhaltung von den Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte zu kontrollieren sei.
Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) sagte:
"Pflegehilfskräfte sollen in der weniger komplexen pflegerischen Betreuung tätig werden. Pflegefachkräfte können damit sich wieder verstärkt auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren. So wird die pflegerische Versorgung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessert und die Attraktivität des Pflegeberufs in der Altenpflege erhöht."
Die neue Personalbemessung führt nach Angaben von Drese dazu, dass schrittweise mehr Personal in den Einrichtungen arbeiten wird. Ein Großteil davon würden Pflegehilfskräfte sein. Um das dafür notwendige Personal zu gewinnen, will das Land die Pflegehelferausbildung vorantreiben.